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SH Rechtsanwälte

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Rechtsanwalt Vladimir Stamenkovic, LL.M. SH Rechtsanwälte II. Hagen 7 Kennedy Tower 45127 Essen Telefon: 0201 439 868 0 Telefax: 0201 439 868 11 Email: mailrae-sh.com www.rae-sh.com

Über das Unternehmen

Recht zu bekommen, reicht allein nicht aus. Praxisorientierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen sind der Maßstab unserer Dienstleistung. Seit der Gründung unserer Kanzlei SH Rechtsanwälte im Jahre 2003 haben wir uns konsequent und kontinuierlich vergrößert. Unsere Anwaltskanzlei hat sich in den Jahren auf das Zivil- und Wirtschaftsrecht spezialisiert.

Heute setzt sich das Team der SH Rechtsanwälte aus mehr als 30 Mitarbeitern an unseren Standorten in Essen, Duisburg und Köln für die Interessen und Rechte unserer Mandanten ein.

Unser auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger.

Aktuelle Pressemitteilungen von SH Rechtsanwälte
Bild: Unzulässigkeit von Entgeltklauseln in VerbraucherdarlehensverträgenBild: Unzulässigkeit von Entgeltklauseln in Verbraucherdarlehensverträgen
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Unzulässigkeit von Entgeltklauseln in Verbraucherdarlehensverträgen

Zahlreiche Banken und Kreditistitute, wie beispielsweise die Postbank, Santander Consumer Bank, TARGO Bank, SWK Bank, Volkswagenbank, SEAT Bank, Norisbank, Commerzbank und Deutsche Bank, stellen für die Kreditbearbeitung Gebühren in Rechnung. Dies ist jedoch nach der überzeugenden Auffassung der Landgerichte und Oberlandesgerichte unzulässig. Bearbeitungsgebühren für Kredite sind einmalige, laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte, welche durch Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in einen Kreditvertrag einbezogen werden. Sie widerspr…
10.12.2012
Bild: BGH zur Wirksamkeit Forderungsabtretung eines Kapitalanlegers an eine sog. InteressenschutzvereinigungBild: BGH zur Wirksamkeit Forderungsabtretung eines Kapitalanlegers an eine sog. Interessenschutzvereinigung
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BGH zur Wirksamkeit Forderungsabtretung eines Kapitalanlegers an eine sog. Interessenschutzvereinigung

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 3. Oktober 2012 entschieden, dass die Geltendmachung einer Schadensersatzforderung, die ein geschädigter Kapitalanleger an eine sogenannte Interessenschutzvereinigung abgetreten hatte, wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetzes und damit mangels Aktivlegitimation, zu Recht gescheitert ist. Der Entscheidung lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin nahm die Beklagte aus abgetretenem Recht auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an …
07.12.2012
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