Hintergrundinformationen:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert seit Januar 2018 auf der Grundlage des neuen § 32 SGB IX die Errichtung der EUTB. Die Fördermittel werden für ein bedarfsgerechtes, regionales Angebot entsprechend der Größe der Bundesländer aufgeteilt. Die Fachstelle Teilhabeberatung sorgt für eine überregionale Vernetzung der Beratungsangebote und begleitet die EUTB nach dem Prinzip "Eine für Alle": Die Einrichtungen stehen für Fragen zu allen Beeinträchtigungen und zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe offen. Es handelt sich um ein ergänzendes Angebot, welches bestehende Beratungsstrukturen nicht ersetzen soll.
Der Trägerverein der Beratungsstelle ist die Selbsthilfe Körperbehinderter Bonn e. V., dort liegt dementsprechend einer der Beratungsschwerpunkte. Weitere Kompetenzen bestehen in folgenden Bereichen:
- psychische Beeinträchtigungen
- mehrfache Beeinträchtigungen
- Sucht und Abhängigkeit
- psychosoziale Beratung
- medizinethische Fragen
- Verlust von Alltagskompetenz durch Änderung der Lebenslage (Alter, Krankheit, Tod, …)
- Arbeit
- Rehabilitation
- Fragen zur Pflege
- Hilfsmittelversorgung
- Persönliches Budget
- Schwerbehindertenausweis
- Pflege-, Rechts- und Sozialleistungen
- Wohnen