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SDP STRUNK DIRKS + PARTNER Rechtsanwälte

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RA Erik Wachter SDP STRUNK DIRKS + PARTNER Rechtsanwälte Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel 0431-530 13 207 . Die Nutzung des vorstehenden Pressetextes inklusive der wörtlichen Zitate ist - auch auszugsweise - in Print- und Onlinepublikationen unentgeltlich gestattet, sofern dies mit ordnungsgemäßer Quellenangabe und unter Nennung unserer Kanzlei geschieht. Bildmaterial zu dieser Presseinformation ist verfügbar unter: http://sdplegal.de/web/presse/wachter800x1024.jpg Das verlinkte Bildmaterial darf in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung mit folgender Bildunterschrift und Bildnachweis honorarfrei verwendet werden: "Erik Wachter, Fachanwalt für Informationstechnologierecht in der Kieler Rechtsanwaltskanzlei SDP STRUNK DIRKS + PARTNER (Foto: Kock)."

Über das Unternehmen

SDP STRUNK DIRKS + PARTNER. Wir beraten, schulen und vertreten Privatpersonen, Freiberufler, Vereine sowie Unternehmen und Interessenvertretungen in rechtlichen Belangen rund um die Themen Wirtschaft, Arbeit & Beruf, Informationstechnologie, gewerblicher Rechtsschutz und Medien.

Aktuelle Pressemitteilungen von SDP STRUNK DIRKS + PARTNER Rechtsanwälte
EuGH erlaubt Handel mit gebrauchter Software – Hersteller dürfen dies jedoch weiterhin verhindern
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EuGH erlaubt Handel mit gebrauchter Software – Hersteller dürfen dies jedoch weiterhin verhindern

Bislang durften Softwarelizenzen dann gebraucht verkauft werden, wenn die dazugehörige Software als CD oder DVD vorlag. Ob dies auch für Softwarelizenzen galt, wenn die Software online bezogen wurde, war strittig. Am 03.07.2012 verkündete der EuGH die Aufhebung der Trennung zwischen onlinebezogener und auf CD/DVD bezogener Software. Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen nun generell verkauft werden, auch wenn die dazugehörige Software aus dem Internet heruntergeladen wurde. "Die Entscheidung schafft zwar endlich Rechtssicherheit", so Rechtsanwal…
06.07.2012
Nach Urteil gegen Kino.to-Gründer: Was haben Nutzer zu befürchten?
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Nach Urteil gegen Kino.to-Gründer: Was haben Nutzer zu befürchten?

Am 13. Juni 2012 hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig den Gründer der illegalen Internet-Streaming-Plattform "kino.to" zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der geständige Dirk B. muss damit wohl tatsächlich in Haft. Viele ehemalige Nutzer der Plattform fragen sich nun, ob ihnen ähnlich unangenehme Folgen drohen. Rechtsanwalt Stephan Dirks, Urheberrechtsexperte in der Kieler Rechtsanwaltskanzlei SDP STRUNK DIRKS + PARTNER sieht dies differenziert: "Unangenehmer als Strafverfahren sind in Urhebe…
14.06.2012
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