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Schulze Wenning - Steuerberater Münster

Schulze Wenning - Steuerberater Münster

Schulze Wenning Steuerberatungsgesellschaft mbH Weseler Straße 111-113 48151 Münster Telefon: 0251 / 97 22 70 Telefax: 0251 / 97 22 791 E-Mail: email@schulze-wenning.de Internet: https://www.schulze-wenning.de

Über das Unternehmen

Steuerberater Münster - Schulze Wenning

Ihr persönlicher Steuerberater

Die Anforderungen für den Steuerberater sind in der heutigen Zeit gestiegen. Das klassische Anlegen von Akten gehört inzwischen der Vergangenheit an.

Internet der Dinge 4.0 heißt das Zauberwort. Hierzu zählen auch die Belege digital in einer sogenannten Cloud zu speichern. Wir als Ihr Steuerberater in Münster geben Ihnen das nötige Werkzeug in die Hand, um Ihre Belege nicht nur schnell, sondern auch rechtskomform nach GoBD zu sichern. Zudem haben wir uns auf das Im- und Exportieren von Dateien spezialisiert. Das bedeutet, wir kennen uns mit den nötigen Schnittstellen im E-Commerce-Bereich sehr gut aus. Ganz gleich ob Amazon, Paypal, Ebay, JTL, Lexware oder andere Warenwirtschaftsysteme, wir haben die nötigen Schnittstellen, um jegliche Art von Buchungen ohne Probleme in unser System zu importieren.

Um die Arbeit für unsere Mandanten zu vereinfachen, bietet wir darüber hinaus auch ein eigenes Programm zum Buchen von Belegen an. Neben einer einfachen OCR-Erkennung können Sie z.B. Ihre Rechnungen schnell schreiben, ablegen oder überweisen. Hierfür benötigen Sie lediglich ein PC und unseren USB-Stick. Sie können zukünftig Ihre Buchhaltung aus dem Urlaub organisieren.

Das vertrauensvolle Verhältnis der Mandanten zu unserer Kanzlei basiert auf der langjährigen Erfahrung und steten Verantwortungsbereitschaft unserer Mitarbeiter. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Steuerberater und ihr Team sich engagiert und kompetent für Sie einsetzen wird. Unsere Kanzlei ist seit über 30 Jahren in der Steuerberatung tätig.

Persönliche Betreuung aus Münster

Sie werden durch Ihren persönlichen Steuerberater betreut. Er kennt Ihre Firma und hilft Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen. Da er sich auch um Ihre Finanzbuchführung kümmert, weiß er, ob Ihre Steuervorauszahlungen zutreffend sind. Er wird diese für Sie anpassen lassen bzw. Sie rechtzeitig informieren, dass Sie Rücklagen für Steuerzahlungen bilden können.

Eine betriebswirtschaftliche Beratung ist ebenso durch ihn möglich. Ihre Zahlen können, da sie gleich korrekt verbucht werden, für viele Auswertungen genutzt werden. Planungsrechnungen können mit den erzielten Werten verglichen werden. Mit unserem Flatrate-Steuerberatungspaket steht Ihr Berater Ihnen per Telefon, Mail oder persönlich zur Verfügung.

Unaufgefordert wird er Sie über für Sie interessante Steuergestaltungsmöglichkeiten informieren. Die Wirkung neuer Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen wird er für Ihren Fall prüfen. Wir wollen für Sie gut zu erreichen sein.

Unser Büro an der Weseler Straße 111 liegt zentral und verfügt über ausreichend für Sie reservierte Parkplätze.

Wir sorgen für die geringste Steuer.

Aktuelle Pressemitteilungen von Schulze Wenning - Steuerberater Münster
Bild: Kindergeld: Berücksichtigung eines Kinds während der Fortbildung zum SteuerfachwirtBild: Kindergeld: Berücksichtigung eines Kinds während der Fortbildung zum Steuerfachwirt
Schulze Wenning - Steuerberater Münster

Kindergeld: Berücksichtigung eines Kinds während der Fortbildung zum Steuerfachwirt

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht u. a. für Kinder, die das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet werden. Im entschiedenen Fall hatte eine volljährige Tochter ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten abgeschlossen. Anschließend arbeitete sie während ihrer Fortbildung zur Steuerfachwirtin in einer Steuerberatungskanzlei regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche. Sie behauptete, ihr Berufsziel „Steuerfachwirtin“ noch nicht erreicht zu haben. Nach der entsprechenden Prüfungsordnung ist die erf…
07.01.2020
Bild: Berechnung der Entgeltfortzahlung für Krankheits- und Urlaubszeiten bei RufbereitschaftBild: Berechnung der Entgeltfortzahlung für Krankheits- und Urlaubszeiten bei Rufbereitschaft
Schulze Wenning - Steuerberater Münster

Berechnung der Entgeltfortzahlung für Krankheits- und Urlaubszeiten bei Rufbereitschaft

Ein Entgelt für die Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft ist in die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall einzubeziehen. So entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Oberarztes, auf dessen Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anzuwenden war. Laut Tarifvertrag sollten bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung variable Entgeltbestandteile als Durchschnitt auf der Basis der letzten drei vollen Kalendermonate, die dem Ereignis vorausgehen, herangezogen werden. Ausgenommen war dabei das Entgelt für Überstu…
07.05.2019
Bild: Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher NutzflächenBild: Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen
Schulze Wenning - Steuerberater Münster

Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

Werden sämtliche landwirtschaftlichen Nutzflächen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an mehrere Rechtsnachfolger unentgeltlich übertragen, gilt der landwirtschaftliche Betrieb als aufgegeben. Ein Land- und Forstwirt übertrug seinen ruhenden (verpachteten) Betrieb, aus dem er Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielte, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf eine Tochter und zwei Enkelkinder. Das Finanzamt ging von einer Betriebsaufgabe aus und erfasste bei der Einkommensteuerfestsetzung des betreffenden Veranlagungszeitraums einen …
13.11.2018
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