Die Beratung von Personen und Unternehmen in allen Bereichen des Sozialversicherungsrechts, die Vertretung der Interessen unserer Mandanten gegenüber Sozialversicherungsträgern und vor den Sozialgerichten sowie Berechnungen und Gutachten im Versorgungsausgleich gehören seit über 40 Jahren zum Tätigkeitsumfang der Kanzlei.