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schneider:schwegler rechtsanwälte

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Schneider:Schwegler Rechtsanwälte Riehler Straße 36 50668 Köln Telefon: 0221 - 35557-110 Fax: 0221 - 35557-599

Über das Unternehmen

Die Anwaltskanzlei schneider : schwegler rechtsanwälte wurde 1975 in Düsseldorf als Sozietät gegründet. 1994 wurde ein Büro in Berlin eröffnet. 2002 kam das Büro in Frankfurt am Main dazu. Im Juli 2008 wurde das Büro in Köln eröffnet.

Die Sozietät schneider : schwegler rechtsanwälte wird derzeit von 12 Partnern gebildet. Daneben sind für die Kanzlei und deren Mandanten 20 weitere Anwältinnen und Anwälte (Junior Partner, Associates und Of Counsel), zwei wissenschaftliche Berater sowie mehr als 20 nicht-anwaltliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kanzlei schneider:schwegler ist die Vertretung von Arbeitnehmern und ihren Vertretungen in allen bedeutenden Industrie- und Dienstleistungsbranchen sowie dem öffentlichen Dienst. Die Kanzlei berät und betreut ferner in den Bereichen des Kapitalanlage- und Bankrechts sowie im Gesellschaftsrecht, Versicherungs-/Haftungs- und Arzthaftungsrecht sowie im Familien-, Erb- und Zivilrecht Mandanten.

In 1995 wurde die Kanzlei zum Mitglied der IAG (The Integrated Advisory Group) gewählt. Dieses internationale Netzwerk ist in über 30 Ländern vor allem in Europa, Amerika und zunehmend auch in Asien tätig und umfasst mehr als 70 Rechtsanwaltskanzleien sowie wirtschafts-und steuerberatende Gesellschaften.

Aktuelle Pressemitteilungen von schneider:schwegler rechtsanwälte
Schadensersatzansprüche von geschädigten Anlegern (HSH Nordbank / Hamburger Sparkasse u. a.)
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Schadensersatzansprüche von geschädigten Anlegern (HSH Nordbank / Hamburger Sparkasse u. a.)

Anleger, die meinen, dass Sie wegen der von ihnen getätigten Anlagen Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und/oder Finanzinstitute (oder Andere) haben, sollten sich rechtlich beraten lassen. Nicht in jedem von der Rechtsprechung für einen Anleger entschiedenen Rechtsstreit - z. B. jüngst in Sachen Hamburger Sparkasse - kann dieser auf andere, wenn auch gleichgelagerte Sachverhalte übertragen werden. Anleger sollten frühzeitig ihre Ansprüche anmelden und sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Auch Verbraucherschutzverbände können Hilfestellu…
20.07.2009
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