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Safetec GmbH

Safetec GmbH

Safetec GmbH Arbeitssicherheit & Arbeitsmedizin Sedanstrasse 14 81667 München T: 089 44770983 email: safetekgmbh@yahoo.com www.safetecgmbh.de

Über das Unternehmen

Safetec® GmbH wurde auf der Basis der Vorläufergesellschaft Safetec GbR am 1. September 1999 in München gegründet. Die Vorläufergesellschaft Safetec GbR wurde 1984 in West-Berlin gegründet mit den damaligen Geschäftsbereichen arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Überwachung von Industriebetrieben in Medizin- und Galvanotechnik. Safetec® verfügt über alle gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungen für die Durchführung der Untersuchungen aus dem Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz, Infektionsschutz & Hygiene) und stellt den gesetzlichen Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Krankenhaushygieniker

Aktuelle Pressemitteilungen von Safetec GmbH
Krankenhaushygieniker in medizinischen Einrichtungen mit invasiven Eingriffen (MedHygV)
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Krankenhaushygieniker in medizinischen Einrichtungen mit invasiven Eingriffen (MedHygV)

Seit dem 01.01.2017 ist die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen in Kraft (MedHygV), die ua auch personelle Anforderungen an den Betrieb von medizinischen Einrichtungen stellt, die invasiv tätig sind. Der Krankenhaushygieniker ist hierfür eine zwingend vorgesehene Einrichtung. Unter die Vorschriften der MedHygV fallen alle medizinischen Einrichtungen, nämlich Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in den…
05.01.2017
Qualitätssicherung in der Arztpraxis (SGB V § 135a, MedHygV)
Safetec GmbH

Qualitätssicherung in der Arztpraxis (SGB V § 135a, MedHygV)

Gesetzlich geforderte Qualitätssicherung in der Arztpraxis kann der zuständige Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft im Rahmen der Regelbetreuung erbringen. Der Gesetzgeber hat seit 2004 vorgesehen, dass ärztliche Leistungserbringer eine nachhaltige Qualitätssicherung ihrer Dienstleistungen nachweisen müssen (Sozialgesetzbuch Fünf §135a). Um zu vermeiden, dass Einrichtungen wie zB Arztpraxen mit einem kostenaufwendigen, abstrakten Qualitäts-Management-System von Anbietern blockiert werden, sollten die folgenden Ausführungen beachtet werden…
05.01.2017
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