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Sächsischer Heilbäderverband e.V.

Sächsischer Heilbäderverband e.V.

„Unsicherheit existiert“, so Gesundheitsexperte Böhme, „auch oft bei der wichtigen Frage: Welche Kosten entstehen bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme für die Patienten?“ Patienten mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 966 Euro müssen grundsätzlich nicht zuzahlen und kommen nur für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten selber auf. Alle anderen Patienten beteiligen sich an den Behandlungen mit 10 Prozent der Kosten und 10 Euro pro Verordnung. Für Versicherte mit Kind oder Pflegebedürftige gelten Sonderegelungen, die zur finanziellen Entlastung des einzelnen Patienten beitragen können.

Über das Unternehmen

Für Rückfragen und weitere Informationen:
Sächsischer Heilbäderverband e.V., Budapester Str. 31, 01069 Dresden,
Tel.: 0351 – 8975930, Fax: 0351 – 8975939, www.sachsenkur.de , E-Mail

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Kuraufenthalt ist Pflichtleistung der Krankenkasse
Sächsischer Heilbäderverband e.V.

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Heilbäderverband verweist auf vielfältige Kur- und Rehamöglichkeiten Ein Kuraufenthalt zur Prävention von schwerwiegenden Erkrankungen, die bis zur Berufsunfähigkeit oder Frühverrentung führen können, ist laut Gesundheitsexperten immer noch eine der besten Möglichkeiten, um derartigen gesundheitlichen Problemen vorzubeugen. „Es ist nicht nur für den Einzelnen dramatisch, auch für unsere Volkswirtschaft bedeuten Berufsunfähigkeit und vorzeitige Verrentungen auf Grund von fehlenden Vorbeugemaßnahmen einen großen finanziellen Schaden“, erläuter…
07.03.2006
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