Der SFIV setzt sich für die Belange der mittelständischen Betriebe des Fleischerhandwerks in verschiedenen Gremien ein. Der SFIV ist in den verschiedenen Ausschüssen des Deutschen Fleischer-Verbandes vertreten, um sich für die Sächsischen Belange einzubringen.
Der SFIV fördert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Erzeugern und Vermarktern Lebensmittelrecht und Lebensmittelgesetzgebung.
Der SFIV nimmt im Sinne des Fleischerhandwerks gegenüber den Ministerien Einfluss bei der Beratung und Erstellung von Gesetzen (Zulassung und Registrierung von Betrieben).
Der SFIV sorgt bei der Erstellung der Leitsätze für Fleisch- und Fleischereierzeugnisse für die Berücksichtigung und Wahrung der handwerklichen Produktion hinsichtlich Material, Zusammensetzung und BEFFE-Werten.
Der SFIV berät Mitgliedsbetriebe in Anhörungs-, Bußgeld- und Strafsachen bei evtl. Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften.
Er stellt sich gegenüber den Regierungspräsidenten und Ministerien bei Ermessensüberschreitung und Amtsmissbrauch der Überwachungsbehörden vor die betroffenen Fleischer-Fachgeschäfte.