Das Landgericht Trier hat 2017 die HUK Coburg aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu einer Zahlung von 185.500,- EUR plus Zinsen verurteilt, nach Beschluss des OLG Koblenz, dass die Berufung keinen Erfolg haben wird, hat die HUK Coburg das Rechtsmittel zurückgenommen, so dass das Urteil nunmehr rechtskräftig ist. Hintergrund war die unberechtigte Weigerung der Versicherung, der Mandantin eine monatliche Rente zu zahlen, obwohl diese krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage war, ihren Beruf als Krankenschwester zu auszuüben. Die Ver…
13.09.2018
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