Die IP-Adresse eines Internetanschlusses kann zwar Aufschluss über den Anschlussinhaber geben, nicht jedoch über denjenigen, der den Internetzugang genutzt hat.
Diese Frage hatte das AG Bochum zu klären. Angeklagt war ein 23-jähriger Mann dem vorgeworfen worden war, auf der Internetgedenkseite eines tödlich verunfallten Jugendlichen, in massiver Art und Weise, äußerst beschimpfende Äußerungen über diesen hinterlassen zu haben. Der 23-jährige wurde daraufhin wegen Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener (§ 189 StGB) angeklagt, nachdem man üb…
08.08.2007
1
Sie lesen gerade: Rechtsanwaltskanzlei Wandt Presse – Pressemitteilung