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Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmidt,RiLG a.D., Berlin-Brandenburg

Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmidt,RiLG a.D., Berlin-Brandenburg

Rechtsanwalt Thomas Schmidt, 14532 Kleinmachnow, Schillerstraße 4, Tel. 03320320024, Berlin Tel. 03084107485 eMail: rathsch(at)gmail.com

Über das Unternehmen

Rechtsanwalt Thomas Schmidt war selbst Richter am Landgericht und vertritt seit Oktober 2015 als Anwalt ausschließlich Geschädigte des Dieselskandals.
Der Kanzleihauptsitz befindet sich in 14532 Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark), Schillerstr. 4, Telefon 03320320024, und eine Zweigstelle in Berlin Steglitz-Zehlendorf, Podbielskiallee 13, 14195 Berlin, Telefon 03084107485.
Website: ra-schmidt.jimdo.com/

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmidt,RiLG a.D., Berlin-Brandenburg
VW Skandal: OVG Berlin urteilt über Betriebsuntersagung - Durchsetzung von Schadensersatzsansprüchen behindert
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmidt,RiLG a.D., Berlin-Brandenburg

VW Skandal: OVG Berlin urteilt über Betriebsuntersagung - Durchsetzung von Schadensersatzsansprüchen behindert

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied mit Beschluss vom 25.03.2019 - 1 S 123.18 - mit äußert fragwürdiger Begründung gegen VW-Geschädigte und versucht in Eilverfahren die Installation des zweifelhaften VW-Softwarupdates faktisch durch Vorwegnahme der Hauptsache zu erzwingen. (Gleichlautende Beschlüsse wurden am selben Tage auch in den Verfahren mit den Aktenzeichen 1 S 125.18, 1 S 63.18, 1 S 117.18 erlassen - Das OVG weigert sich dabei auch, die Prozeßbevollmächtigten dieser Verfahren bekannt zu geben, so dass diese n…
02.04.2019
VW Urteil: OLG Hamburg bestätigt Neulieferungsanspruch
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmidt,RiLG a.D., Berlin-Brandenburg

VW Urteil: OLG Hamburg bestätigt Neulieferungsanspruch

Erstmals bestätigt ein Oberlandesgericht einen Neulieferungsanspruch in einem Verfahren das von der Kanzlei Dr. Stoll vertreten wird. Ein entsprechendes Urteil fürchtet VW und die gesamte Autoindustrie seit langem. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg will einer Klage eines VW Geschädigten auf Neulieferung eines VW Tiguan stattgeben und hat dies in dem Verfahren 4 U 97/17 in einem Hinweis vom 26.10.2018 angekündigt. Nach Auffassung des Gerichts sind die Abweichungen zwischen dem ausgelieferten Fahrzeug und den derzeit hergestellten…
03.12.2018
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