Die Kanzlei Schönhof ist in den Bereichen Sozialrecht, Medizin- und Pflegerecht, Familien- und Erbrecht bundesweit tätig. Die anwaltliche Tätigkeit wird sowohl durch regelmäßige wissenschaftliche Veröffentlichungen, Dozententätigkeit an Hochschulen und Fachhochschulen sowie Fortbildungen in Institutionen (stationäre Einrichtungen, Krankenhäuser etc.) ergänzt. Schwerpunkt im Sozialrecht ist unter anderem die Vertretung der Opfer von Gewalttaten.