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Rechtsanwaltskanzlei Koch

Rechtsanwaltskanzlei Koch

Rechtsanwaltskanzlei Koch Rechtsanwalt Manuel Koch Alexanderstraße 7 10178 Berlin Internet: www.kanzlei-koch.eu eMail: post@kanzlei-koch.eu

Über das Unternehmen

Die Rechtsanwaltskanzlei Koch hat ihren Sitz in Berlin-Mitte, direkt am Alexanderplatz. Sie berät Firmen und Privatpersonen in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, des Strafrechts und des Verwaltungsrechts.
Rechtsanwalt Manuel Koch, ehemaliger Mitarbe

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Koch
Kosten für Klassenfahrten können auch nachträglich beim Jobcenter geltend gemacht werden
Rechtsanwaltskanzlei Koch

Kosten für Klassenfahrten können auch nachträglich beim Jobcenter geltend gemacht werden

Berlin, 17. November 2008: Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), denen Kosten für mehrtägige Klassenfahrten ihrer Kinder nicht in voller Höhe von den zuständigen Jobcentern bewilligt wurden, können den Differenzbetrag noch nachträglich geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn sie seinerzeit gegen den Bescheid des Jobcenters keinen Widerspruch eingelegt haben. Darauf weist die u.a. auf Hartz IV spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Koch (www.kanzlei-koch.eu) aus Berlin hin. Das Bundessozialgericht hatte am 13.11.2008 (Az. B 14 AS 36/07 …
17.11.2008
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