Am 11.5.2006 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig zum Aktenzeichen BVerwG 5 C 10.05 über die Anschlußförderung im sozialen Wohnungsbau Berlin entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in dem heute verkündeten Urteil in einem "Musterprozess" den Anspruch der Klägerin - einem Wohn-ungsbau- und -verwaltungsunternehmen - auf Anschlussförderung verneit. Das Land Berlin förderte ab 1972 den sozialen Mietwohnungsbau durch die vergabe sogenannter Aufwendungshilfen an Investoren, die durch Eigen-kapital und Aufnahme von Krediten Sozi…
11.05.2006
1
Sie lesen gerade: Rechtsanwaltskanzlei Karl-Heinz Steffens Presse – Pressemitteilung