München, 23. April 2023
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Makler keine Gebühren für die Reservierung von Immobilien verlangen dürfen, wenn der Kauf später nicht zustande kommt. Eine solche Klausel benachteiligt die Kunden unangemessen und ist deshalb unwirksam.
Bereits bezahlte Reservierungsgebühren können zurück gefordert werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bender aus München bietet betroffenen Personen Unterstützung bei der Rückforderung von Reservierungsgebühren. "Wir können Betroffenen helfen, die Rückzahlung der verg…
23.04.2023
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