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Rechtsanwalt Ulrich Conze

Rechtsanwalt Ulrich Conze

Rechtsanwalt Ulrich Conze Ulrich Conze Burgstr. 35 a 47877 Willich 02154/886441 http://www.conzepp.de info@conzepp.de Pressekontakt: az online marketing Alexander Zotz Nievenheimer Str. 71 40221 Düsseldorf info@alexander-zotz.de 0211-38737921 http://www.alexander-zotz.de

Über das Unternehmen

Rechtsanwalt Conze ist seit mehr als 20 Jahren im Arbeitsrecht tätig. Er hat eine Vielzahl von Arbeitsverträgen entfristet, sowohl gegenüber privaten Arbeitgebern als auch im öffentlichen Dienst. Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat Rechtsanwalt Conze aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen.

Rechtsanwalt Conze beantwortet Ihre Fragen auch gerne persönlich.

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwalt Ulrich Conze
Entfristung schafft Planungssicherheit
Rechtsanwalt Ulrich Conze

Entfristung schafft Planungssicherheit

Befristeter Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst ist oft unwirksam! Düsseldorf, 9. Juli 2012. Weltmeister im Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen ist der öffentliche Dienst. Mit der Behauptung eines nur vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs werden Arbeitnehmer über Jahre und Jahrzehnte hinweg in unsicheren Arbeitsverhältnissen belassen. Hier schafft die erfolgreiche Entfristungsklage für die betroffenen Arbeitnehmer und deren Familien dauerhaft Planungssicherheit. Gerade im öffentlichen Dienst sind Be-fristungen häufig unwirksam. Da…
24.09.2012
Entfristung schafft Planungssicherheit
Rechtsanwalt Ulrich Conze

Entfristung schafft Planungssicherheit

Befristeter Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst ist oft unwirksam! Düsseldorf, 9. Juli 2012. Weltmeister im Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen ist der öffentliche Dienst. Mit der Behauptung eines nur vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs werden Arbeitnehmer über Jahre und Jahrzehnte hinweg in unsicheren Arbeitsverhältnissen belassen. Hier schafft die erfolgreiche Entfristungsklage für die betroffenen Arbeitnehmer und deren Familien dauerhaft Planungssicherheit. Gerade im öffentlichen Dienst sind Be-fristungen häufig unwirksam. Da…
02.08.2012
Entfristung schafft Planungssicherheit
Rechtsanwalt Ulrich Conze

Entfristung schafft Planungssicherheit

Befristeter Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst ist oft unwirksam. Düsseldorf, 9. Juli 2012. Weltmeister im Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen ist der öffentliche Dienst. Mit der Behauptung eines nur vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs werden Arbeitnehmer über Jahre und Jahrzehnte hinweg in unsicheren Arbeitsverhältnissen belassen. Hier schafft die erfolgreiche Entfristungsklage für die betroffenen Arbeitnehmer und deren Familien dauerhaft Planungssicherheit. Gerade im öffentlichen Dienst sind Be-fristungen häufig unwirksam. Da…
10.07.2012
Entfristung des Arbeitsvertrages: Leichter als gedacht!
Rechtsanwalt Ulrich Conze

Entfristung des Arbeitsvertrages: Leichter als gedacht!

Erfolgreiche Klage schafft Planungssicherheit im befristeten Arbeitsvertrag. Die Wirtschaft boomt, befristete Arbeitsverträge auch. Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen haben jetzt gute Chancen, durch Klage auf Entfristung dauerhaft Planungssicherheit für sich und ihre Familie durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: "Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages wegen vorübergehendem Bedarf liegt nicht vor, wenn dem Arbeitnehmer Daueraufgaben übertragen werden, die vom Stammpersonal wegen von vo…
04.01.2012
Enfristung des Arbeitsvertrages: Leichter als gedacht!
Rechtsanwalt Ulrich Conze

Enfristung des Arbeitsvertrages: Leichter als gedacht!

Erfolgreiche Klage schafft Planungssicherheit im befristeten Arbeitsvertrag. Die Wirtschaft boomt, befristete Arbeitsverträge auch. Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen haben jetzt gute Chancen, durch Klage auf Entfristung dauer-haft Planungssicherheit für sich und ihre Familie durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: "Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages wegen vorübergehendem Bedarf liegt nicht vor, wenn dem Arbeitnehmer Daueraufgaben übertragen werden, die vom Stammpersonal wegen von v…
21.12.2011
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