Marc Quandel, Jahrgang 1973, ist als hochspezialisierter Rechtsanwalt bundesweit und innerhalb der EU beratend tätig und arbeitet seit fast 10 Jahren ausschließlich im Urheber-, Marken- und Medienrecht.
Seit Mai 2007 hat er in verschiedenen Kanzleien gearbeitet bis hin zur internationalen Großkanzlei und ist seit August 2013 als Einzelanwalt in der eigenen Kanzlei in Korschenbroich tätig, also zwischen den Medienmetropolen Düsseldorf und Köln. Im Jahr 2011 hat er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Urheber- und Medienrecht absolviert und bildet seit 2013 selbst in der Fachanwaltsweiterbildung aus.
Seine Website www.Quandel.eu umfasst einen Blog im Bereich News, wo Marc Quandel über aktuelle Urteile, Abmahnungen und andere Medienthemen informiert. Außerdem finden sich auf seiner Webseite Podcasts, also regelmäßig erscheinende Hörbeiträge, die direkt über den PC oder MP3-Player angehört werden können. Mittels besonderer Software können diese kostenlosen Podcasts (wie Weblogs / Blogs) abonniert und on-demand beliebig oft angehört werden.
ZPÜ:
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist ein Zusammenschluss von neun deutschen Verwertungsgesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Gesellschaftszweck der ZPÜ ist die Geltendmachung von Ansprüchen auf Vergütung, Auskunft und Meldung für Vervielfältigungen gemäß § 53 Abs. 1 – 3 UrhG von Audiowerken und von audiovisuellen Werken gegen Hersteller, Importeure und Händler von Geräten und Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird.
www.zpue.de