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Rechtsanwalt Ganz-Kolb

Rechtsanwalt Ganz-Kolb

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb Friedrichsring 10 68161 Mannheim Telefon: 0621 1 666 822 Fax: 0621 1 666 823 E-Mail: info@ganz-kolb.de www.ganz-kolb.de

Über das Unternehmen

Schwerpunktmäßig ist die Rechtsanwaltskanzlei Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Aber über Jahre hinweg konnte Flugreisenden erfolgreich geholfen werden, ihren Entschädigungsanspruch zu erhalten. Weitere Informationen hierzu können Sie auch unter www.flugentschaedigung.eu erhalten. Inhaber der Kanzlei ist Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb.

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwalt Ganz-Kolb
Bild: Ab drei Stunden Verspätung haben Flugreisende Anspruch auf EntschädigungBild: Ab drei Stunden Verspätung haben Flugreisende Anspruch auf Entschädigung
Rechtsanwalt Ganz-Kolb

Ab drei Stunden Verspätung haben Flugreisende Anspruch auf Entschädigung

Reisende, deren Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat, haben einen Anspruch auf eine Entschädigung gegen die Fluggesellschaft. Zwar besteht der Anspruch gemäß dem Wortlaut der Europäischen Verordnung nur bei Annullierung und nicht bei einer Flugverspätung eines Fluges. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch im November 2009 entschieden, dass ein Anspruch auch bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden geltend gemacht werden kann. Maßgeblich für die Verspätung ist dabei nicht etwa die Verspätung des Abflugs oder die …
03.09.2012
Bild: Entschädigungsanspruch bei Flugverspätungen besteht weiterhinBild: Entschädigungsanspruch bei Flugverspätungen besteht weiterhin
Rechtsanwalt Ganz-Kolb

Entschädigungsanspruch bei Flugverspätungen besteht weiterhin

Wie bekannt sein dürfte, haben der Europäische Gerichtshof (EUGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) Entschädigungen bei Flugverspätungen durch entsprechende Urteile gewährt. Diese Rechtsprechung des EUGH erfolgte vor dem Hintergrund, dass die europäische Verordnung 261/2004/VO eine ausdrückliche Regelung zum Entschädigungsanspruch bei Flugverspätungen nicht enthielt. Das Urteil des EUGH aus dem Jahre 2009 und das bestätigende Urteil des BGH waren insoweit klar und eindeutig. Dennoch wurde mittlerweile versucht, diese Rechtsprechung des EUGH du…
03.09.2012
Letzte Möglichkeit Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung vor dem Jahre 2002 geltend zu machen
Rechtsanwalt Ganz-Kolb

Letzte Möglichkeit Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung vor dem Jahre 2002 geltend zu machen

Anleger die Kapitalanlagen vor dem 1.1.2002 gezeichnet haben dürften in vielen Fällen nur noch bis zum 31.12.2011 Zeit haben, um ihre Ansprüche wegen Falschberatung prüfen zu lassen und vor allem bis zum 31.12.2011 gerichtlich geltend zu machen. Durch eine Übergangsvorschrift aus dem Jahre 2001 werden im Regelfall Ansprüche aus Falschberatungen, die vor dem 1.1.2002 stattfanden, ab dem 1.1.2012 verjährt sein. Dies betrifft nicht Wertpapiere, die von einer Bank empfohlen wurden und unter den abgeschafften § 37 a WPHG fallen. Darunter falle…
18.11.2011
Flugverspätung und Anspruch auf eine pauschale Entschädigung
Rechtsanwalt Ganz-Kolb

Flugverspätung und Anspruch auf eine pauschale Entschädigung

Mittlerweile hat die Rechtsprechung klar entschieden, dass bei Flugverspätungen es genauso einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung für den Passagier gibt, wie bei einer Annullierung/Streichung eines Fluges. Ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung besteht bei einer Annullierung des gesamten Fluges, bei einer Nichtbeförderung einzelner Passagiere z.B. wegen Überbuchung und bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden. Neben dem vor Ort bestehenden Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten etc., der Zuteilung eines Ersat…
26.07.2011
Anmerkungen zur Verjährung bei Kapitalanlagen und zum Verjährungseintritt am 31.12.11 bei den „Altfällen“
Rechtsanwalt Ganz-Kolb

Anmerkungen zur Verjährung bei Kapitalanlagen und zum Verjährungseintritt am 31.12.11 bei den „Altfällen“

Der Anleger sollte eine Prüfung seiner möglichen Ansprüche aus verschiedenen Gründen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. beim Auftreten erster Anzeichen oder Zweifel an einer ordnungsgemäßen Aufklärung und Beratung, vornehmen lassen. Dies auch aufgrund der Verjährungsregelung, bei deren Eintritt die Geltendmachung der Ansprüche aussichtslos ist, da die Einrede der Verjährung fast immer erhoben wird. Zunächst sollte der Anleger grundsätzlich davon ausgehen, dass spätestens nach drei Jahren nach dem Zeitpunkt der Beratung Verjährung eintrete…
13.04.2011
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