Mit gerichtlichem Vergleich vom 20.12.2016 hat sich ein Frauenarzt verpflichtet, an meine Mandantin 37.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Die 1975 geborene Angestellte brachte im November 2010 einen rund 3.400 g schweres Baby zur Welt. Bei der Geburt wurde ein medianer Dammschnitt durchgeführt und in üblicher Weise versorgt. Eine rektale Untersuchung soll im Anschluss unauffällig gewesen sein. Direkt nach der Geburt bemerkte die Mandantin, dass ihr unkontrolliert Winde abgingen, es kam auch…
21.03.2017
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