Rechtsanwalt Andreas Martin (Jahrgang 1972) hat an der FU Berlin Jura studiert und beide Examina in Berlin erfolgreich abgelegt. Als Anwalt ist er seit dem Jahr 2003 tätig. Im Jahr 2005 wurde Rechtsanwalt Andreas Martin auch in Polen (Stettin) als ausländischer Anwalt zugelassen. Seit dem Jahr 2010 besteht die Zweigstelle in Berlin-Marzahn über welche die meisten arbeitsvertraglichen Fälle bearbeitet werden (Arbeitsgericht Berlin).