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Rechtsanwältin Simone Burkard

Rechtsanwältin Simone Burkard

Simone Burkard Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Kanzlei Landgraf & Schneider Zeppelinallee 21 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 713 731 80 E-Mail: burkard@landgraf-schneider.com www.landgraf-schneider.com

Über das Unternehmen

Wir sind eine auf Wirtschaftrecht ausgerichtete Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Arbeitsrecht. Das Arbeitsrechtsteam berät und vertritt in- und ausländische mittelständische Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände, Führungskräfte und selbstverständlich auch Arbeitnehmer.

Unsere Mandanten profitieren von der umfassenden arbeitsrechtlichen Expertise sowie auch von der langjährigen Prozesserfahrung und Tätigkeit als Unternehmensjuristen.

Es ist uns wichtig, gemeinsam mit dem Mandanten kreative Lösungen zu finden und dabei die spezifischen persönlichen sowie unternehmerischen-und wirtschaftlichen Ziele zu berücksichtigen.

Neben der anwaltlichen Tätigkeit bieten wir auch Fachvorträge und Inhouse-Schulungen zu allen arbeitsrechtlichen Themen an.

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwältin Simone Burkard
Leiharbeitnehmer - Betriebsrat kann Zustimmung zum Einsatz verweigern
Rechtsanwältin Simone Burkard

Leiharbeitnehmer - Betriebsrat kann Zustimmung zum Einsatz verweigern

Will der Arbeitgeber ohne zeitliche Brenzung Leiharbeitnehmer in seinem Betrieb einsetzen, kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung verweigern. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat nach § 14 Absatz 3 Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei der Einstellung eines Leiharbeitnehmers zu beteiligen. Wenn die Einstellung gemäß § 99 BetrVG gegen ein Gesetz verstößt, kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung verweigern. Das AÜG in seiner geltenden Fassung vom 01.12.2011 sie…
22.07.2013
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