Sandra Glitza vertritt Mandanten in Fragen des Arbeits-, Medizin und Sozialrecht – kompetent und zuverlässig.
Sie hat sich als Fachanwältin für Sozial- und Arbeitsrecht spezialisiert und berät ihre Mandanten fach- und sachkundig.
Zu ihrem Mandantenkreis zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, Ärzte, kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerker, Betriebsräte, Selbstständige und andere Gewerbetreibende. Natürlich ist die Tätigkeit der Rechtsanwältin nicht nur auf die Beratung abgestimmt, sondern sie vertritt die Interessen Ihrer Mandantschaft wenn nötig auch vor Gericht, um ihre Interessen durchzusetzen.
Im Arbeitsrecht zählen folgende Bereiche zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Juristin: Arbeitsverträge, Kündigung und Kündigungsschutz, Arbeitslosenversicherung (SGB III), Zeugnisse, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz und Erziehungsurlaub, betriebliche Altersversorgung, Auswirkungen von Betriebsübergängen auf das einzelne Arbeitsverhältnis.
Im Bereich des Sozialrechts berät und unterstützt Sandra Glitza Ihre Mandanten im Bereich Arbeitslosenversicherung (SGB III), Rentenversicherung (SGB VI), Pflegeversicherung (SGB XI), Schwerbehindertenrecht, Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).