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Rechtsanwältin Kirsten Weigmann

Rechtsanwältin Kirsten Weigmann

Rechtsanwältin Kirsten Weigmann Ostfeldstraße 46 30559 Hannover www.weigmann-recht.de

Über das Unternehmen

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht beschäftigte ich mich mit der aktuellen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwältin Kirsten Weigmann
Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt nicht mehr der Befristung nach dem BUrlG
Rechtsanwältin Kirsten Weigmann

Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt nicht mehr der Befristung nach dem BUrlG

Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr genommen und gewährt werden. Nur wenn dringende betriebliche Gründe oder z.B. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers verhindern, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden kann, ist nach der Regelung des BUrlG eine Übertragung des Urlaubs auf die ersten 3 Monate des Folgejahres zulässig. Bisher hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Auffassung vertreten, dass auch der Urlaubsabgeltungsanspruch wie der Urlaubsanspruch an sich der oben dargestellten B…
20.06.2012
Betriebliche Altersvorsorge und Altersteilzeit
Rechtsanwältin Kirsten Weigmann

Betriebliche Altersvorsorge und Altersteilzeit

Ob in die Berechnung der betrieblichen Altersvorsorge auch die Altersteilzeit einfließen darf, hängt von der Auslegung der entsprechenden Versorgungsordnung des Betriebes ab. Auf dem Prüfstand war nun eine Versorgungsordnung eines Betriebes, die die Höhe der Betriebsrente u.a. nach der zuletzt vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit richtet. Damit wurden Altersteilzeitler mit „normalen“ Teilzeitbeschäftigten gleichgesetzt. Der Kläger war in der Zeit vom 01.07.1977 bis zum 31.05.2008 bei der Beklagten beschäftigt, in den letzten 6 Jahren des …
04.05.2012
AGG: Altersbenachteiligung wegen Urlaubsstaffelung
Rechtsanwältin Kirsten Weigmann

AGG: Altersbenachteiligung wegen Urlaubsstaffelung

Erneut hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einer Klage wegen des Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beschäftigten. Die Urlaubsstaffelung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) verstößt gemäß Urteil des BAG vom 20.03.2012 wegen der darin enthaltenen unerlaubten Altersdiskriminierung gegen das AGG. Das Urteil des BAG hat zur Folge, dass nunmehr auch jüngere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst Anspruch auf den Urlaub haben, den bisher nur Mitarbeiter ab Vollendung des 40. Lebensjahres hatten. …
04.05.2012
Außerordentliche Kündigung wegen Stalking möglich
Rechtsanwältin Kirsten Weigmann

Außerordentliche Kündigung wegen Stalking möglich

In seinem Urteil vom 19.04.2012 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) fest, dass ein Arbeitnehmer wegen Stalking einer Kollegin ggf. auch ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden darf. Der Kläger war seit 1989 als Verwaltungsangestellter beim beklagten Land beschäftigt. Nach einem vorangegangenen Beschwerdeverfahren gemäß § 13 AGG teilte der Arbeitgeber dem Kläger im Jahre 2007 mit, dass sich eine Kollegin vom Kläger belästigt fühle und dieser den Wunsch der Kollegin, weder dienstlich nach privat mit ihm Kontakt zu haben, vorbehaltlos zu re…
04.05.2012
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