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Rechtsanwälte Willi & Janocha Partnerschaft mbB

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Rechtsanwälte Willi & Janocha Partnerschaft mbB Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 13 89420 Höchstädt (Dillingen) Tel.: +49 (0) 9074 / 9555 – 0 Fax: +49 (0) 9074 / 9555 – 25 E-Mail: hoechstaedt@kanzleiwilli.de

Über das Unternehmen

Meister ihres Fachs: Die Fachanwälte von Willi & Janocha Partnerschaft mbB

Wasserrohrbruch, Beinbruch, Rechtsbruch – es gibt Situationen im Leben die erfordern einen Fachmann. Die Rechtsanwaltskanzlei Willi & Janocha Partnerschaft mbB hat die passenden Ansprechpartner für Sie. Und mit Standorten in Augsburg, Donauwörth und Höchstädt (Dillingen) sind die auch noch direkt in Ihrer Nähe!

Wählen Sie aus unseren neun Rechtsanwälten den für Ihren individuellen Fall am besten geeigneten Anwalt aus. Aufgrund der Spezialisierung auf verschiedene juristische Bereiche gewährleisten wir Ihnen die fachliche Kompetenz, die den Fachanwalt auszeichnet.

Von unseren Rechtsanwälten und Fachanwälten werden Sie umfassend und detailliert beraten. Dabei werfen wir nicht mit hochgestochenem Fachchinesisch um uns – wir wollen von Ihnen verstanden werden!

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwälte Willi & Janocha Partnerschaft mbB
Bild: Trotz grober Fahrlässigkeit volle Haftung/Eintrittspflicht des Versicherers
Rechtsanwälte Willi & Janocha Partnerschaft mbB

Trotz grober Fahrlässigkeit volle Haftung/Eintrittspflicht des Versicherers

Urteile zur groben Fahrlässigkeit – grobe Fahrlässigkeit verneint Es gehört zum klassischen Einwand des Versicherers, dass er dem Versicherungsnehmer vorwirft, grob fahrlässig gehandelt zu haben – weil der Versicherer bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit eintrittspflichtig ist. Für eine Vielzahl von Versicherungsbedingungen ist die Vorschrift des § 81 VVG (diese haben wir am Ende des Aufsatzes abgedruckt) bzw. ähnlich lautende Klauseln in den Versicherungsbedingungen einschlägig. Rechtsanwalt Georg Willi, Fachanwalt für Versicherungsrec…
24.07.2015
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