openPR Recherche & Suche
Pressearchiv

Rechtsanwälte Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen

Rechtsanwälte Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen

Rechtsanwälte Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen Königstr. 78 70173 Stuttgart Tel.: 0711 6077 337 Fax: 0711 6077 344 http://www.prettl.de/team/ansprechpartner/dr-florian-schlenker.html

Über das Unternehmen

Die Rechtsanwaltskanzlei Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen vertritt schwerpunktmäßig Versicherungsnehmer. Auf allen Gebieten des Versicherungsrecht sind wir Interessenvertreter für die Probleme von Verbrauchern und Unternehmen als Versicherungskunden.

Wir beraten und vertreten bundesweit auch in den angrenzenden Gebieten des Versicherungs- und Haftungsrechts.

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwälte Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen
Bild: Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung und Beratung durch den RechtsanwaltBild: Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung und Beratung durch den Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen

Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung und Beratung durch den Rechtsanwalt

Im Fall des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2011, Az. IV ZR 148/09 war die Klägerin wegen einer Brustkrebserkrankung in ihrem Beruf als Erzieherin zu 100 % berufsunfähig geworden. Im Zuge der Antragstellung auf BU-Leistung holte die beklagte Versicherung im Rahmen der Leistungsprüfung Auskünfte ein, aus denen sich ergab, dass die Klägerin über einen längeren Zeitraum wegen Asthma bronchiale behandelt worden war. Die Klägerin war der Meinung, sie hätte ihre Asthmaerkrankung bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht ausdrücklich…
23.05.2013
Bild: Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - wie der Rechtsanwalt helfen kannBild: Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - wie der Rechtsanwalt helfen kann
Rechtsanwälte Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - wie der Rechtsanwalt helfen kann

Wenn bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Lebensversicherung (BUZ) die Versicherungsleistung abgelehnt wird, geschieht dies häufig unberechtigt. Oft erfolgt die Ablehnung der Rentenzahlung mit der Begründung, dass der Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht erbracht sei. Allerdings dürfen die Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht zu hoch angesetzt werden – nicht selten werden die ärztlichen Gesundheitsprognosen von den Versicherungsunternehmen zu Unrecht nicht an…
23.05.2013
Bild: Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsfall richtig meldenBild: Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsfall richtig melden
Rechtsanwälte Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen

Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsfall richtig melden

Für den Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit auf Grund einer Erkrankung kann sich glücklich schätzen, wer in der Vergangenheit eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder eine die Lebensversicherung ergänzende Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen hat. Allerdings wird die Schwierigkeit, tatsächlich an die vereinbarte Berufsunfähigkeitsleistung zu kommen, häufig unterschätzt. Mit einer einfachen Meldung beim Versicherer ist es nicht getan. Dies liegt am Begriff der Berufsunfähigkeit, welcher für den Eintritt des Versi…
27.09.2011
Rentenversicherung: LG Heilbronn erklärt Stornoabzug für unwirksam
Rechtsanwälte Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen

Rentenversicherung: LG Heilbronn erklärt Stornoabzug für unwirksam

Ein Versicherungsnehmer hatte monatelang insgesamt mehr als 10.000 € in einen Lebensversicherungsvertrag bei einer angelsächsischen Versicherungsgesellschaft eingezahlt. Nachdem er diesen fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag gekündigt hatte, teilte ihm die Versicherung mit, dass der Rückkaufswert 0 € betrage. Die Versicherung berief sich dabei auf eine Klausel ihrer Versicherungsbedingungen mit dem folgenden Wortlaut: "Für Ihren Rentenplan mit laufenden Beiträgen ist die Stornogebühr während der ersten 24 Monate nach Versicherungsbegin…
25.08.2011
Bild: Vorsicht vor Nettopolicen im VersicherungsvertriebBild: Vorsicht vor Nettopolicen im Versicherungsvertrieb
Rechtsanwälte Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen

Vorsicht vor Nettopolicen im Versicherungsvertrieb

Im Versicherungsvertrieb ist es üblich, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Versicherungsvertrages dem Versicherungsvermittler, insbesondere dem Versicherungsmakler, kein Honorar bezahlt. Der Versicherungsvermittler erhält stattdessen eine Provision von der Versicherung. Auf diese Weise weiß der Kunde allerdings in der Regel nicht, wie hoch die tatsächlichen Vertriebskosten für den von ihm abgeschlossenen Versicherungsvertrag tatsächlich sind. Er muss sie zwar nicht direkt bezahlen, hat diese Kosten jedoch im wirtschaftlichen En…
05.04.2011
1
Sie lesen gerade: Rechtsanwälte Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen Presse – Pressemitteilung