Die deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei Epp, Gebauer & Kühl hat sich auf die Rechtsberatung im französischen Recht in deutscher Sprache spezialisiert. Die Kanzlei hat Büros in Köln, Strassburg, Paris und Baden-Baden.
Durch Ministerialerlass vom 25. September 2008 wird klargestellt, welche Rechtsvorschriften bei der Errichtung von Windkraftanlagen in Frankreich anzuwenden sind.
Die Vorschriften über die Errichtung von Windkraftanlagen sehen Verfahren vor, welche allen Betroffenen – sowohl juristischen Personen des öffentlichen Rechts als auch Privatpersonen – Gelegenheit geben, sich vorab zu äußern und dadurch dazu beitragen, etwaige Umweltbelastungen weitestgehend einzudämmen.
Zunächst ist nach französischem Baurecht eine Baugenehmigung für die Windkr…
16.01.2009
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