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Rechtsanwälte Blankenburg, Frank, Weidenthaler

Rechtsanwälte Blankenburg, Frank, Weidenthaler

Rechtsanwaltskanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler, Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Kay Blankenburg, Peter Frank, Dr. Heiko Weidenthaler, Marktplatz 6, 96106 Ebern, Tel. + 49 (0) 9531/6737, eMail: ra-frank@t-online.de, Internet: http://www.blankenburg-frank.de

Über das Unternehmen

Die Rechtsanwaltskanzlei Blankenburg Frank Weidenthaler, Rechtsanwälte/Fachanwälte ist spezialisiert auf Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht.
Neben Rechtsanwalt Peter Frank ergänzen die Kanzlei Dr. jur. Heiko Weidenthaler, Tätigkeitsschwerpunkte Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwalt Steffen Kellermann (Zivilrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht) sowie Kerstin Orzol, Wirtschaftsmediatorin (CVM), Tätigkeitsschwerpunkte allgemeines Zivilrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht. Rechtsanwalt Kay Blankenburg wurde im März 2008 zum Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Bad Kissingen gewählt.

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwälte Blankenburg, Frank, Weidenthaler
Bild: Sozialrecht: Gefahren eigenmächtiger Arbeitspausen
Rechtsanwälte Blankenburg, Frank, Weidenthaler

Sozialrecht: Gefahren eigenmächtiger Arbeitspausen

Der Frühstücksstopp auf dem Weg zur Arbeitsstelle kann erhebliche Folgen haben. Die Rechtsanwälte Blankenburg, Frank und Weidenthaler vermelden dies entsprechende Beispielfälle auf ihrer Website. Drastische Auswirkungen können eigenmächtige Handlungen eines Arbeitnehmers auf dem Weg zur Arbeit haben. Entscheidet sich dieser aus freien Stücken zu einem Zwischenstopp während seiner Frühstückspause und wird er dabei zum Unfallopfer, dann kann es teuer werden. Auf der Website der Anwälte Blankenburg, Frank und Weidenthaler ist das Beispiel eine…
24.02.2011
Bild: Urteil: Pauschale Überstundenabgeltung nicht möglich
Rechtsanwälte Blankenburg, Frank, Weidenthaler

Urteil: Pauschale Überstundenabgeltung nicht möglich

Die Klausel aus Arbeitsverträgen, dass "Überstunden mit Zahlung des monatlichen Bruttogehaltes abgegolten” seien, ist unzulässig. So entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil Aktenzeichen 5-AZR-517/09. Nicht mehr zulässig sind pauschale Abgeltungsklauseln für arbeitnehmer hinsichtlich der Entlohnung von Überstunden. So ist es jetzt der Website der Kanzlei Blankenburg, Frank und Weidenthaler zu entnehmen. Demnach entschied das Bundesarbeitsgericht,dass solche Klauseln den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligten daher gemäß § 307-I…
23.02.2011
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