Unsere Kanzlei hat sich seit ihrer Gründung 1995 auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Wir engagieren uns seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügen über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.
Wir betreuen Immobilienerwerber, Fondserwerber und andere Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.
Die überschaubare Größe unserer Kanzlei gewährleistet die individuelle und persönliche Betreuung des Mandanten im Einzelfall ebenso wie in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.
Unsere Aufgabe und unser Ziel ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation unserer Mandanten.