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Recht einfach erklaert

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Pressekontakt: Assessorin jur. Annette Stich Schreibershove 14 51503 Rösrath Tel. 022059044688 E-Mail: recht-einfach-erklaert@freenet.de URL: www.recht-einfach-erklaert.de

Über das Unternehmen

recht-einfach-erklaert.de ist ein kostenloser Onlineinformationsservice für Verbraucher. Herausgeberin ist Assessorin jur. Annette Stich. In verständlicher Sprache informiert recht-einfach-erklaert.de über Rechtsprechung und zentrale Fragen zu einigen der wichtigsten verbraucherrelevanten Rechtsgebiete und gibt zusätzliche hilfreiche Tipps.

Annette Stich ist Volljuristin und seit 1998 als Journalistin tätig. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind neben Fachjournalismus Recht u.a. die Themengebiete Wirtschaft & Finanzen, Technik, Marketing & Medien sowie Reise, Tourismus & Freizeit. Sie war jahrelang als Pressesprecherin und als Autorin tätig, unter anderem für das Börsenmagazin Going Public.

Aktuelle Pressemitteilungen von Recht einfach erklaert
Recht-einfach-erklaert-Tipp des Monats: Radsturz auf eisglattem Weg
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Recht-einfach-erklaert-Tipp des Monats: Radsturz auf eisglattem Weg

Urteil: 1.500 Euro Schmerzensgeld für Radfahrer Kommt ein Radfahrer auf einem für Fahrräder freigegebenen eisglatten Fußweg zu Fall und verletzt sich, so kann er gegen die Gemeinde Schmerzensgeldansprüche haben. Das berichtet der Onlinedienst recht-einfach-erklaert.de. Wenn der Weg für sie freigegeben ist, dürfen Radfahrer ebenso wie Fußgänger darauf vertrauen, dass eine zum Winterdienst verpflichtete Gemeinde dort gestreut hat, so ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Sie müssten nicht vorsichtshalber auf die gestreute Straße ausweichen. …
08.11.2010
Recht-einfach-erklärt-Tipp des Monats: Reisemängel
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Recht-einfach-erklärt-Tipp des Monats: Reisemängel

CHECKLISTE. REISEMÄNGEL RICHTIG REKLAMIEREN Die Ferienzeit geht zu Ende, doch nicht jeder kommt gut erholt und mit schönen Erinnerungen nach Hause zurück. Manche Urlaubsreise endet auch in einer Enttäuschung, weil die Prospekte der Veranstalter mehr versprochen haben, als diese letztlich halten konnten. Um Reisemängel erfolgreich zu reklamieren und wirklich Geld zurück zu bekommen, gibt es für enttäuschte Urlauber einiges zu beachten. Die folgende Checkliste gibt einen schnellen Überblick: 1. Beim Veranstalter Abhilfe fordern (§ 651 c BGB)…
19.08.2010
Recht einfach erklaert Tipp des Monats: Sturmschäden
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Recht einfach erklaert Tipp des Monats: Sturmschäden

Wer von seiner Versicherung Sturmschäden am Haus ersetzt haben will, hat einiges zu beachten. Das meldet der Internetinformationsservice recht-einfach-erklaert.de. Zunächst muss er beweisen können, dass der Schaden tatsächlich unmittelbar durch einen Sturm verursacht wurde. Hierfür reicht nach einem Urteil des OLG Karlsruhe (Urt. v. 12.04.2005 - 12 U 251/04) aus, dass in der näheren Umgebung des Gebäudes nachweislich Sturm (mindestens Windstärke 8) gemessen wurde. Vorschäden am Haus, die den Schaden begünstigt haben, schließen den Versicher…
02.09.2009
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