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Rausoft GbR

Rausoft GbR

Tel.: +49 (0) 7152 611 777 Fax.: +49 (0) 7152 611 780

Über das Unternehmen

Die Firma Rausoft GbR ist ein junges und aufstrebendes Unternehmen, was sich in kurzer Zeit mit seinen Produkten und Dienstleistungen am Markt etablieren konnte. Sein besonderes Know-how bezieht das Softwareunternehmen aus der Entwicklung hochspezialisierter Ermittlungs- und Texterkennungsprogramme, die zu Fahndungszwecken in Fällen von Wirtschaftskriminalität eingesetzt werden. Rausoft-Produkte sind unter anderem beim Landeskriminalamt Stuttgart und bei Ernest & Young für die Ermittlungsarbeit in internationalen Konkursverfahren erfolgreich im Einsatz. Darüber hinaus bietet Rausoft GbR auch die Entwicklung individueller Datenbanksoftware an.

Aktuelle Pressemitteilungen von Rausoft GbR
Bild: Schneller, sicherer und kostengünstiger Schutz vor dem Terror-DunstkreisBild: Schneller, sicherer und kostengünstiger Schutz vor dem Terror-Dunstkreis
Rausoft GbR

Schneller, sicherer und kostengünstiger Schutz vor dem Terror-Dunstkreis

Das EG-Recht verpflichtet alle Unternehmer, selbst sicherzustellen, dass sie keine Geschäfte mit Terrorverdächtigen tätigen. Bisher gab es nur teure Softwarelösungen mit regelmäßigen Abogebühren, um den nötigen Datenabgleich zwischen Kundendaten und den EU-Sanktionslisten zu gewährleisten. Rausoft aus Leonberg hat nun Abhilfe geschaffen: Das Programm ID.prove schafft den rechtssicheren Datenabgleich per Mausklick ohne Folgekosten – und damit auch erschwinglich für kleinere und mittlere Betriebe. Die Software aktualisiert sich beim Start auto…
22.03.2007
Bild: Terrorbekämpfung stellt erhöhte Anforderung an alle UnternehmenBild: Terrorbekämpfung stellt erhöhte Anforderung an alle Unternehmen
Rausoft GbR

Terrorbekämpfung stellt erhöhte Anforderung an alle Unternehmen

Die EG-Antiterrorismusverordnung untersagt Geschäftskontakte zu Einzelpersonen und Organisationen, die sich auf zwei Embargolisten der EU befinden. Was sich zunächst logisch anhört, hat weitreichende Folgen – speziell für kleine und mittlere Unternehmen. Denn der Geschäftetreibende ist selbst zur Überprüfung seiner Geschäftspartner verpflichtet! Insbesondere vor dem Hintergrund drakonischer Strafandrohungen – bis zu 15 Jahre Freiheitsentzug, Geldstrafe bis zu 500.000 Euro, Umsatzabschöpfung, Verfall und Einziehung des Geschäftsgegenstands – …
08.05.2006
Bild: Anti-Terror-Gesetzgebung nimmt Unternehmer in die PflichtBild: Anti-Terror-Gesetzgebung nimmt Unternehmer in die Pflicht
Rausoft GbR

Anti-Terror-Gesetzgebung nimmt Unternehmer in die Pflicht

EG-Verordnung verpflichtet zum Abgleich aller Geschäftskontakte mit Embargolisten Infolge der Anschläge des 11. September 2001 und des Irakkriegs wurde die weltweite Fahndung nach Terroristen deutlich verschärft. Zudem werden die kürzlichen Attentate in England mit Sicherheit zu weiteren Restriktionen und Kontrollmaßnahmen führen, die auch für die Wirtschaft nicht folgenlos bleiben werden. Was viele nicht wissen: bereits jetzt machen sich Unternehmer strafbar, die unwissentlich Geschäfte mit namentlich identifizierbaren Terroristen treiben. …
25.04.2006
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