Händler sollen für Programmteilnehmer haften
Mainz, den 17. November 2005 –Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 06. Oktober 2005 (Az. 31 O 8/05) sorgt für Aufregung in der Affiliate-Branche. Danach sollen Merchants (Händler/Programmanbieter) direkt für Markenrechtsverletzungen ihrer Affiliates (Webseiten-Betreiber/Programm-Teilnehmer) zur Verantwortung gezogen werden können. Doch: „Eine Kontrolle der Programmteilnehmer durch die Affiliates ist praktisch nicht durchführbar“, erläutert die Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Betreibe…
17.11.2005
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