Frankfurt am Main, 10. Dezember 2025 – Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Advanced Blockchain AG mit Urteil vom 5. Dezember 2025 (Az. 3-02 O 8/25) zur Zahlung von Vorstandsvergütung an Herrn Simon Telian verurteilt und festgestellt, dass die Kündigung des Vorstandsvertrages mit Herrn Telian unwirksam war. Die Kosten des Verfahrens hat das Gericht vollumfänglich der Advanced Blockchain AG auferlegt.
Die Unwirksamkeit der Kündigung bedeutet, dass der ursprüngliche Dienstvertrag samt Nachtrag weiterhin rechtsgültig ist. Die rechtlichen V…
Wir machen in der täglichen Praxis häufig die Erfahrung, dass bestimmte Dinge landläufig als Gott gegeben hingenommen und dann auch nicht mehr in Frage gestellt werden.
Dazu gehören der Mythos, dass der GEZ-Kontrolleur nach dreimaligem Besuch in die Wohnung gelassen werden müsse oder der Irrglaube, dass Eltern für ihre Kinder hafteten oder der eiserne "Rechtssatz", dass derjenige, der mit seinem Auto einem anderen hinten drauf fährt, immer "schuld" sei.
Die Creditreform/SCHUFA ist keine Behörde
Eine dieser unausrottbaren Legenden ist auch,…
Auf Facebook brauchen Seiten, die nicht rein privat betrieben werden gem. § 5 TMG ein Impressum. Die aktuelle Rechtsprechung (lhr-law.de/lbr-blog/lg-frankfurt-zum-impressum-auf-facebook-und-zu-unzulassigen-einschrankungen-der-unterlassungserklarung" target="_blank) führt zu zahlreichen Anfragen verunsicherter Seitenbetreiber in unserer Kanzlei, die befürchten, nun von der Konkurrenz abgemahnt zu werden.
Wir bieten nun die einfache und kostenlose Möglichkeit, über eine Facebook-App ein den Vorgaben der Rechtsprechung genügendes, individuelles…
Das Landgericht Köln hat auf den Antrag von Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR) (lhr-law.de" target="_blank) im Wege einer einstweiligen Verfügung aktuell entschieden (LG Köln, Beschluss v. 13.2.2012, Az. 28 O 44/12, ohne Begründung, da per Eilbeschluss ergangen, nicht rechtskräftig), dass es unzulässig ist, einen Verkäufer auf eBay innerhalb einer negativen Bewertung als "Abzocker!” zu bezeichnen.
Dies jedenfalls dann, wenn für diese Unmutsbekundung kein Anlass besteht.
Im vorliegenden Fall bestand die Besonderheit darin, dass die zu bew…