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RAe Brandhofer & Encke

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www.raebrandhofer.de

Über das Unternehmen

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandhofer & Encke ist eine unter anderem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei im Herzen Hamburgs.

Aktuelle Pressemitteilungen von RAe Brandhofer & Encke
Bild: Juristischer Videopodcast online verfügbarBild: Juristischer Videopodcast online verfügbar
RAe Brandhofer & Encke

Juristischer Videopodcast online verfügbar

Seit kurzer Zeit sind die monatlich erscheinenden juristischen Videopodcasts der Rechtsanwaltskanzlei Brandhofer & Encke, Hamburg verfügbar. Die kostenlosen Podcasts können über die Website der Kanzlei heruntergeladen werden. Zusammen mit dem ebenfalls kostenfrei erhältlichen Newsletter der Kanzlei haben damit alle rechtlich Interessierten die Möglichkeit sich multimedial und kostenfrei über aktuelle Entwicklungen vorwiegend aus den Bereichen des Zivil-, Wirtschafts-, Kapitalanlage- und Steuerrechts informieren zu lassen. Rechtsanwälte Bran…
23.11.2006
Rechtsanwälte Brandhofer & Encke, Hamburg, neues System für Verkehrsunfallmanagement ab heute online verfügbar
RAe Brandhofer & Encke

Rechtsanwälte Brandhofer & Encke, Hamburg, neues System für Verkehrsunfallmanagement ab heute online verfügbar

Ab heute ist das neue System der Rechtsanwälte Brandhofer & Encke für Verkehrsunfallmanagement online verfügbar. Damit können bundesweit die zur Schadenssachbearbeitung erforderlichen Daten bequem online eingegeben werden. Das Verkehrsunfallmanagementsystem wurde hauptsächlich für Unternehmen mit größeren Fuhrparks geschaffen und soll dort den Aufwand bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen drastisch reduzieren. Das maßgeblich von Rechtsanwalt Brandhofer entwickelte Online-Formular beruht auf d…
08.09.2006
Bild: Schrottimmobilien - BGH ergänzt seine bisherige Rechtsprechung zu Gunsten der VerbraucherBild: Schrottimmobilien - BGH ergänzt seine bisherige Rechtsprechung zu Gunsten der Verbraucher
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Schrottimmobilien - BGH ergänzt seine bisherige Rechtsprechung zu Gunsten der Verbraucher

In seinem am 16.05.2006 verkündeten Urteil (Az.: XI ZR 6/04), dessen schriftliche Urteilsgründe mittlerweile vorliegen, ergänzt der BGH aus Gründen des Verbraucherschutzes seine bisherige Rechtsprechung zu den Aufklärungspflichten der einzelfinanzierenden Bank. Bisher galt, daß in den Fällen der Schrottimmobilien, d.h. solcher Immobilien, deren Ertragswert übertrieben positiv dargestellt wurde, der Verbraucher beweisen mußte, daß auch die einzelfinanzierende Bank von der geschönten Darstellung gewußt hat. Dieser Nachweis war in der Vergangen…
15.08.2006
Bild: Eine klare Entscheidung gegen den Verbraucher? Mißachtet der BGH die Vorgaben des EuGH?Bild: Eine klare Entscheidung gegen den Verbraucher? Mißachtet der BGH die Vorgaben des EuGH?
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Eine klare Entscheidung gegen den Verbraucher? Mißachtet der BGH die Vorgaben des EuGH?

Mit Urteil vom 16.05.2006 (Az.: XI ZR 6/04) entschied der BGH, daß auch nach der Entscheidung des EuGH vom 25.10.2005 (Az.: C-229/04 Crailsheimer Volksbank eG) im Hinblick auf die Haustürgeschäfterichtlinie kein Anlaß bestehe die ständige Rechtsprechung des Senats zu ändern, nach welcher der Verbraucher nach Widerruf des Darlehensvertrages gemäß § 3 Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) zur sofortigen Rückzahlung der Darlehensvaluta zuzüglich marktüblicher Zinsen verpflichtet ist. Der EuGH hatte in seinem vorerwähnten Urteil entschieden, daß ein Kr…
29.05.2006
Bild: Neue Hoffnung für Erwerber von „Schrottimmobilien“Bild: Neue Hoffnung für Erwerber von „Schrottimmobilien“
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Neue Hoffnung für Erwerber von „Schrottimmobilien“

Verfasser: Rechtsanwalt Christian Brandhofer, Hamburg den 20.04.2006 Nach dem lang erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum im Volksmund so bezeichneten „Schrottimmobilienskandal“ (Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-350/03 und C-229/04 Elisabeth Schulte und Wolfgang Schulte / Deutsche Bausparkasse Badenia AG Crailsheimer Volksbank eG / Klaus Conrads, Frank Schulzke und Petra Schulzke-Lösche sowie Joachim Nitschke) schien der Weg für die Erwerber von Schrottimmobilien geebnet. Schließlich stellte der Europäische Geric…
20.04.2006
Bild: Zahlt jetzt auch der Steuerzahler für den „Schrottimmobilienskandal“?Bild: Zahlt jetzt auch der Steuerzahler für den „Schrottimmobilienskandal“?
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Zahlt jetzt auch der Steuerzahler für den „Schrottimmobilienskandal“?

Die langerwarteten Urteile des Europäischen Gerichtshofes zum im Volksmund so bezeichneten „Schrottimmobilienskandal“ sind gefällt (Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-350/03 und C-229/04 Elisabeth Schulte und Wolfgang Schulte / Deutsche Bausparkasse Badenia AG Crailsheimer Volksbank eG / Klaus Conrads, Frank Schulzke und Petra Schulzke-Lösche sowie Joachim Nitschke). Zur Vorabentscheidung vorgelegt wurde dem Europäischen Gerichtshof die Frage, ob es gegen die europäische Richtlinie über Haustürgeschäfte verstößt, daß der Verbrau…
25.10.2005
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