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Prof. Dr. h.c. Matthias Rottstädt

Prof. Dr. h.c. Matthias Rottstädt

IT-Center.Berlin c/o IT-Center.NRW GmbH Waldstraße 4 42477 Radevormwald z. Hd. Hr. M. Rottstädt Fon: 02195/9209070 info@it-center.nrw / info@it-center.berlin www.IhrDatenschutzbeauftragter.de

Über das Unternehmen

Matthias Rottstädt ist Fachkraft für Datenschutz und Informationssicherheit und extern bestellter Datenschutzbeauftragter von vielen Unternehmern.


Als Auditor führt er interne Audits kleinerer Behörden, mittelständiger Unternehmen und großer Konzerne durch. Und ist auch für die Überprüfung deren Auftragsverarbeiter zuständig.


Seit einigen Jahren ist er in seinem Gebiet lokaler Marktführer. Mit seinen breiten Dienstleistungsportfolio deckt er vor allem NRW und Berlin ab. Darüber hinaus ist er aber auch Bundesweit als erfolgreicher IT-Berater und Coach für Datenschutzkoordinatoren unterwegs.


Aktuelle Pressemitteilungen von Prof. Dr. h.c. Matthias Rottstädt
Bild: Mehr Datensicherheit im HomeofficeBild: Mehr Datensicherheit im Homeoffice
Prof. Dr. h.c. Matthias Rottstädt

Mehr Datensicherheit im Homeoffice

Arbeiten im Homeoffice war für viele ein lang gehegter Wunsch. Kommt es aber tatsächlich dazu, ist die Umsetzung gar nicht so einfach. Das gilt auch für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben, die am heimischen Schreibtisch genauso wie im Büro gelten. Homeoffice zwischen Wunsch und Pflicht Von den Berufstätigen arbeitet mittlerweile fast jeder Zweite (49 Prozent) ganz oder zumindest teilweise im Homeoffice, so eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Nicht alle Unternehmen und Beschäftigten haben sich aus freien Stücken dafür entschieden. …
08.02.2021
Bild: Homeoffice – was sollte ich beachten?Bild: Homeoffice – was sollte ich beachten?
Prof. Dr. h.c. Matthias Rottstädt

Homeoffice – was sollte ich beachten?

Homeoffice von heute auf morgen wegen Corona ist eine Herausforderung. Vieles ist zu organisieren. Der Datenschutz sollte dabei mit im Blick sein. Jede und jeder kann leicht einige einfache Dinge beachten. Das bewirkt oft erstaunlich viel. Einsatz privater Geräte nur nach Absprache Homeoffice geht nicht ohne EDV. Wer dafür ein dienstliches Gerät zur Verfügung hat, darf nur dieses Gerät verwenden. Der Einsatz privater Geräte verlangt eine Absprache mit dem Arbeitgeber, zumindest mit dem unmittelbaren Vorgesetzten. Das muss nicht unbedingt sc…
08.02.2021
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