Über Kanzlei für Versicherungsanalysen und betriebliche Altersversorgung:
Die Tarifwechselberatung im Bereich der privaten Krankenversicherung sollte grundsätzlich nach dem sogenannten zweistufigen Beratungsprozess erfolgen. Im ersten Schritt ist zu ermitteln und dem Kunden zu vergegenwärtigen, welche Leistungen konkret in seinem bestehenden privaten Krankenversicherungstarif versichert sind. Diese Leistungsübersicht ist sodann zunächst mit in Frage kommenden Alternativtarifen detailliert zu vergleichen. Neben der Leistungsgegenüberstellung sind zusätzlich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Tarifes zu beleuchten, um zukünftige Beitragsentwicklungen besser zu verstehen. Nach Würdigung aller Erkenntnisse ist zu entscheiden, ob überhaupt ein Tarifwechsel – auch vor dem Hintergrund weiterer persönlicher und gesundheitlicher Gründe – sinnvoll und empfehlenswert ist. Nur im Falle eines sinnvollen und zumutbaren Tarifwechsels können dann die Tarifwechselverhandlungen mit dem jeweiligen Krankenversicherer aufgenommen werden.