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Die Europäische Kommision hat Portugal aufgefordert, binnen 2 Monaten die Steuergesetzgebung bei der Neuzulassung oder Einfuhr von Autos zu ändern.
Beanstandet wird, dass die Mehrwertsteuer (IVA, z.Zt. 21%) berechnet wird nach dem Kaufpreis zuzüglich Zulassungssteuer (Imposto Automóvel (IA), ab 1.7. ISV). Brüssel ist der Meinung, dass es gesetzeswidrig sei, eine Steuer - hier die Zulassungssteuer - mit der Mehrwertsteuer zu belegen.
Folgt Portugal der Anweisung nicht, wird eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof folgen.
Experten gehen da…
04.07.2007
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