Die Initiative zur Gründung der „Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik“ basiert auf einem Beschluss der Konferenz der Dozenten für Kriminalwissenschaften an den Fachhochschulen des Bundes und der Länder sowie der Polizeiführungsakademie anlässlich ihrer Jahrestagung im Jahr 2002.
Zu den Aufgaben und Zielen der DGfK gehören:
organisieren und realisieren der DGfK-Jahrestagung
und ggf. weiterer wissenschaftlicher Veranstaltungen auf dem Fachgebiet,
wissenschaftliche Zusammenarbeit mit gemeinnützigen/wissenschaftlichen Einrichtungen, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Organen, sowie die Information der Öffentlichkeit,
Förderung des Fachschrifttums,
Förderung der kriminalistischen Praxis durch Weiterbildung,
Unterbreitung von Vorschlägen zur Gestaltung und Durchführung der kriminalistischen Ausbildung,
Förderung der kriminalistischen Forschung,
wissenschaftliche Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Gesellschaften ähnlichen Charakters.