Praktiker zählen Verladezonen längst zu den gefährlichen Hotspots der Logistik. Wenig erstaunlich also, dass Vorschrift Nummer 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung klare Forderungen stellt. Demnach muss beim Be- und Entladen von Lkws sichergestellt werden, dass diese nicht fortrollen können. Doch das Betätigen der Feststellbremse reicht dazu meist nicht aus.
Armin Wahl weiß um die Risiken an der Rampe: „Man liest ja ständig von Unfällen und Beinaheunfällen.“ Sein Arbeitgeber, die Prolog-Logistics Services GmbH, gewährleistet Gesu…
23.08.2019
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