Freuen dürfte sich insbesondere Michael Turgut, Vorstand der IFF AG aus Hof, die einen großen Teil der Platzierung des Multi Advisor Fund übernommen hat. Damit wird aber auch deutlich, dass die Gerichtsbarkeit in Deutschland in Sachen Portfoliofonds einer anderen Grundauffassung folgt als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dies zeigt sich bereits durch die vorher ergangenen Urteile aus Frankfurt und Kassel.
Der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes hat die Beschwerde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unanfechtbar zurück gewiesen (VG Frankfurt 1 G 3155/05(2)) und der Ravena Finanz Management AG die Genehmigung zur Fortsetzung des Vertriebs des Multi Advisor Fund I bestätigt. Danach benötige der Vertrieb des Multi Advisor Fund I GbR nicht die nach dem Kreditwesengesetz erforderliche Erlaubnis und deshalb könnten Unternehmen – wie die IFF AG - mit der Vermittlung dieser Beteiligung betraut werden. Für die Anlagevermittl…
03.04.2006
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