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MÜLLER . ULRICI Rechtsanwälte

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MÜLLER . ULRICI Rechtsanwälte Uferstraße 21 | 04105 Leipzig Telefon: 0341. 56 10 64 00 Telefax: 0341. 56 10 64 29 www.mueller-ulrici.de kanzlei@mueller-ulrici.de

Über das Unternehmen

Gründungspartner der auf Wirtschaftsrecht, insbesondere Arbeitsrecht, M & A sowie Prozessführung spezialisierten Kanzlei sind Dr. Stefan Müller und Dr. Bernhard Ulrici. Beide sind u.a. durch zahlreiche Fachpublikationen auf dem Gebiet des Arbeitsrechte

Aktuelle Pressemitteilungen von MÜLLER . ULRICI Rechtsanwälte
Bild: Fehlerhafte Belehrung über Betriebsübergang löst Widerspruchsfrist nicht ausBild: Fehlerhafte Belehrung über Betriebsübergang löst Widerspruchsfrist nicht aus
MÜLLER . ULRICI Rechtsanwälte

Fehlerhafte Belehrung über Betriebsübergang löst Widerspruchsfrist nicht aus

Veräußert ein Unternehmen einen Betrieb oder Betriebsteil, können die betroffenen Arbeitnehmer dem Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) widersprechen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang einer i.S.v. § 613 a Abs. 5 BGB ordnungsgemäßen Unterrichtung über den Betriebsübergang erklärt werden. Eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Unterrichtung löst die Widerspruchsfrist nicht aus. Dies bestätigte der 8. Senat des Bundesarbeitsgeicht (BAG) in einem am 21. August 2008 gefällten Urteil. Sachverha…
21.08.2008
Bild: Hervorhebung der Belastbarkeit in Stresssituationen kann zwingender Zeugnisinhalt seinBild: Hervorhebung der Belastbarkeit in Stresssituationen kann zwingender Zeugnisinhalt sein
MÜLLER . ULRICI Rechtsanwälte

Hervorhebung der Belastbarkeit in Stresssituationen kann zwingender Zeugnisinhalt sein

Nach § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein; es darf deshalb keine Formulierungen enthalten, die eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer treffen. Insoweit wird der notwendige Inhalt eines Zeugnisses durch den Zeugnisbrauch bestimmt, der je nach Branche und Berufsgruppe unterschiedlich sein kann. Die Auslassung einer branchenüb…
19.08.2008
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