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Per 1. Januar 2016 treten wichtige gesetzliche Änderungen bei AHV wie auch BVG in Kraft. Hier eine kurze Übersicht:
AHV/IV/EO Beitragssatz
sinkt von 10.30% auf 10,25%
5,125 % Arbeitgeberbeitrag
5,125% Arbeitnehmerbeitrag
ALV – Beitragssatz
Der maximal versicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung wird von CHF 126’000 auf CHF 148’200 Bruttojahreslohn erhöht.
Der Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 2,2% vom massgebenden Lohn wird bis zur Höchstgrenze von CHF 148’200 erhoben.
Für Lohnteile über CHF 14…
22.02.2016
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