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Moore Stephens City Treuhand

Moore Stephens City Treuhand

Unternehmenskontakt: Moore Stephens City Treuhand GmbH Mag. Roland Neugebauer 1015 Wien, Kärntner Ring 5-7 T: 01 531 74-0 E: r.neugebauer@msct.at Medienbetreuung: bma communications competence Mag. Mathias Miller-Aichholz 1030 Wien, Am Heumarkt 11 M: 0676 738 08 09 E: mma@bma.cc

Über das Unternehmen

Moore Stephens ist ein weltweit tätiges Netzwerk von Wirtschaftsprüfern und Beratern. Die Mitgliedsfirmen sind rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Partnerunternehmen der Moore Stephens International Limited (MSIL) mit Sitz in London. Die Assoziation besteht aus 299 Partnerkanzleien mit 624 Büros in 101 Ländern.

Die österreichische Partnerkanzlei Moore Stephens City Treuhand geht auf die 1981 von Dkfm. Leopold Wundsam in Wien gegründete Kanzlei zurück. Sie ist seit 1998 Teil des internationalen Netzwerks und verfügt heute über zwei Standorte in Wien und Krems. In den beiden Standorten zusammen sind rund 85 Mitarbeiter, sechs Steuerberater und neun Wirtschaftsprüfer tätig, zwölf davon als Partner. Moore Stephens City Treuhand ist spezialisiert auf Wirtschaftsprüfung, Wirtschaftsservicce, Steuerberatung, Gutachten und Corporate Finance. Diese Leistungen erbringt das Unternehmen hauptsächlich für Familienunternehmen, die Öffentliche Hand, Industrie und Gewerbe sowie Vereine und Stiftungen.

Aktuelle Pressemitteilungen von Moore Stephens City Treuhand
Bild: Umdeutung von freien Dienst- und Werkverträgen in DienstverhältnisseBild: Umdeutung von freien Dienst- und Werkverträgen in Dienstverhältnisse
Moore Stephens City Treuhand

Umdeutung von freien Dienst- und Werkverträgen in Dienstverhältnisse

In der Zusammenarbeit eines Unternehmers mit Dritten ist die Wahl der richtigen Vertragsform eine große Herausforderung. In den letzten Monaten wurden vermehrt Werkverträge sowie freie Dienstverhältnisse durch die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger im Zuge von Prüfungen in echte Dienstverhältnisse umgedeutet. Die unterschiedlichen Vertragsformen haben jeweils andere arbeits-, steuer- und sozialversicherungs-rechtliche Konsequenzen. Wählt der Unternehmer die falsche Form für seine Mitarbeiter, kann die Behörde das Vertragsverhältnis…
14.10.2014
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