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MOLOGEN AG

MOLOGEN AG

MOLOGEN AG Bereich Unternehmenskommunikation Fabeckstr. 30 14195 Berlin Ansprechpartner: Prof. Peter W. Hübner Leiter Unternehmenskommunikation T. +49 - 30 - 84 17 88 - 38 F. +49 - 30 - 84 17 88 - 50 www.mologen.com

Über das Unternehmen

Über die MOLOGEN AG
Die MOLOGEN AG, ein deutsches biopharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in Berlin, ist auf die Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel auf Basis von DNA-Strukturen spezialisiert. Im Fokus der Aktivitäten stehen zahlreiche immunsystemrelevante Produktentwicklungen, einerseits Impfstoffe gegen schwere Infektionskrankheiten und andererseits Krebsmedikamente. Die MOLOGEN AG gehört weltweit zu den wenigen Biotechnologie-Unternehmen mit einer gut verträglichen DNA-basierten Krebsbehandlung im klinischen Entwicklungsstadium.

Die Aktie der MOLOGEN AG ist im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet
(ISIN DE 0006637200).

Verbandszugehörigkeiten:
BIO Deutschland e.V. | DECHEMA - Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V. | Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) | Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. | Vereinigung deutscher Biotechnologie-Unternehmen (VBU) | Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) | Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

MIDGE®, dSLIM® und MOLOGEN® sind eingetragene Marken der MOLOGEN AG.

Aktuelle Pressemitteilungen von MOLOGEN AG
Bild: MOLOGEN AG: Einschlusskriterien für Patienten der klinischen Studie mit Darmkrebsmedikament MGN1703 erweitertBild: MOLOGEN AG: Einschlusskriterien für Patienten der klinischen Studie mit Darmkrebsmedikament MGN1703 erweitert
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MOLOGEN AG: Einschlusskriterien für Patienten der klinischen Studie mit Darmkrebsmedikament MGN1703 erweitert

• Studie künftig auch ohne Vorbehandlung mit Avastin® (Bevacizumab) Berlin, 5.05.2011 – Die MOLOGEN AG hat die Einschlusskriterien für ihre zulassungsrelevante Darmkrebsstudie der Phase II/III mit MGN1703 erweitert. Ab sofort können auch Patienten in die Studie aufgenommen werden, die zuvor im Rahmen der Erstlinientherapie ausschließlich eine Standard-Chemotherapie erhalten haben. Die Kombination der Standard-Chemotherapie mit dem Medikament Avastin® (Wirkstoff Bevacizumab) ist somit nicht mehr alleinige Voraussetzung. Die Erweiterung ist …
06.05.2011
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