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Mein Nachbarrecht.de

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Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwalt Michael Schweizer Arabellastr. 21 81925 München Telefon: 089 / 92 80 85 0 Fax: 089 / 92 80 85 85 E-Mail: Internet: http://mein-nachbarrecht.de

Über das Unternehmen

Mein-Nachbarrecht.de (http://mein-nachbarrecht.de) ist ein von Anwälten betriebenes Onlineangebot der Kanzlei Prof. Schweizer. Es bietet Rechtsuchenden eine schnelle und bequeme Möglichkeit, sich über ihre Rechte und Pflichten in Haus, Garten und Nachbarschaft zu informieren. Das kostenlose Ratgeberportal bietet ein ständig wachsendes und laufend aktualisiertes Informations- und Beratungsangebot mit Schwerpunkt auf den Rechtsgebieten Nachbarrecht, Mietrecht, Baurecht, Gartenrecht, Nachbarschaftsrecht, Vertragsrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht. Neben aktuellen Meldungen und Ratgeberartikeln erhalten Ratsuchende die Möglichkeit, direkt und unkompliziert mit spezialisierten Rechtsanwälten in Kontakt zu treten.

Aktuelle Pressemitteilungen von Mein Nachbarrecht.de
Bild: Auch zu Silvester dürfen Raketen nicht überall abgefeuert werdenBild: Auch zu Silvester dürfen Raketen nicht überall abgefeuert werden
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Auch zu Silvester dürfen Raketen nicht überall abgefeuert werden

Die Nacht von Silvester zu Neujahr ist die arbeitsreichste Nacht des Jahres für die deutschen Feuerwehren. Denn durch unsachgemäß oder unüberlegt verschossene Knallkörper und Feuerwerksraketen entstehen zahlreiche Brände mit hohem Sach- oder Personenschäden. Wer jetzt die buntgedruckten Feuerwerksofferten in den Prospekten der Discounter und Kaufhäuser sieht und Lust aufs Knallen bekommt, sollte unbedingt beachten, dass in der Nähe von Kinder- und Altenheime, Krankenhäusern, Kur-Kliniken oder Kirchen es grundsätzlich nicht erlaubt ist, Raket…
27.12.2012
Bild: Vermieter muss unerwünschte Lichterkette duldenBild: Vermieter muss unerwünschte Lichterkette dulden
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Vermieter muss unerwünschte Lichterkette dulden

Die Adventszeit nutzen wieder viele Mieter, um ihre Wohnungen und Balkone weihnachtlich zu schmücken. Nicht allen gefallen die blinkenden Lichterketten und bunt leuchtenden Dekorationen. Vermieter können aber das Anbringen von Lichterketten an Fenstern, im Garten und/oder auf dem Balkon nicht grundsätzlich verbieten. Selbst wenn im Mietvertrag ein Verbot von Lichterketten vereinbart wäre, und der Mieter trotzdem eine Weihnachtsbeleuchtung anbringt, handelt es sich um einen so verhältnismäßig geringfügigen Verstoß, der weder eine fristlose no…
06.11.2012
Bild: Bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel verjährt der Rückzahlungsanspruch des Mieters schon nach 6 MonatenBild: Bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel verjährt der Rückzahlungsanspruch des Mieters schon nach 6 Monaten
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Bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel verjährt der Rückzahlungsanspruch des Mieters schon nach 6 Monaten

Diese wichtige mietrechtliche Verjährungsvorschrift kennt fast keiner: Ansprüche von Mietern auf Ersatz von Aufwendungen für nicht geschuldete Schönheitsreparaturen verjähren nach § 548 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses. Darauf machen die Anwälte des juristischen Ratgeberportals Mein-Nachbarrecht.de (http://mein-nachbarrecht.de) aufmerksam. Die Experten für Nachbarrecht und Nachbarschaftsrecht erklären, dass diese kurze Verjährungsfrist dann relevant wird, wenn die Schönheitsreparaturen…
26.07.2012
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