Wir sind ein motiviertes IT-Start-up aus Dresden und zeichnen uns durch besondere Kompetenzen in den Bereichen Odoo-Beratung und -Entwicklung, Projektmanagement, BI-Beratung und IT-Support aus.
Arbeitgeber in Deutschland sind laut § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmer zu dokumentieren, die die höchstzulässigen täglichen beziehungsweise wöchentlichen Arbeitszeiten überschreiten. Diese Dokumentation muss dabei für zwei Jahre aufbewahrt werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Mitte 2019 entschieden, dass die Arbeitgeber der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nun alle Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter erfassen müssen. Somit soll sichergestellt werden, dass die zulässige…
08.04.2021
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