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Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.)

Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.)

  • Werner-von-Siemens-Straße 5
    Regenstauf 93128
    Deutschland

Über das Unternehmen

Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Aktuelle Pressemitteilungen von Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.)
Bild: Der optimale Zeitpunkt für die Steuererklärung 2024Bild: Der optimale Zeitpunkt für die Steuererklärung 2024
Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.)

Der optimale Zeitpunkt für die Steuererklärung 2024

Das Jahr 2024 ist längst abgelaufen und seit dem 1. Januar können die Steuererklärungen für das Jahr 2024 eingereicht werden. In der Theorie zumindest, denn praktisch ist das nicht! Den Steuerbescheid gibt es allerfrühestens im März. Warum ist das so? Und wann ist der beste Zeitpunkt für die Abgabe? Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, erteilt Auskünfte. Schon mal vorab: Alle Eifrigen, die bereits steuertechnisch in den Startlöchern stehen, können sich entspannen. Sind alle Unterlagen vorhanden? Wer mit der Steuererklärung z…
18.02.2025
Bild: Arbeitszimmer steuerlich geltend machenBild: Arbeitszimmer steuerlich geltend machen
Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.)

Arbeitszimmer steuerlich geltend machen

Längst ist es kein Privileg von Schriftstellern, Komponisten und anderen kreativen Einzelkämpfern mehr, zuhause arbeiten zu können. Neue Kommunikationstechnologien und flexiblere Arbeitszeiten machen das sogenannte „Homeoffice“ auch in Branchen möglich, in denen ein intensiver Austausch mit Kunden und/oder Kollegen erforderlich ist. Wer jedoch den Fiskus an den Kosten beteiligen möchte, sollte Folgendes beachten: Häusliche Arbeitszimmer werden in der Regel nur dann vom Finanzamt anerkannt, wenn sie „den Mittelpunkt der beruflichen Betätigun…
08.10.2014
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