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Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Pressekontakt: Gudrun Steinbach, Vorstand Riesstraße 17 80992 München Tel.: 089 27813113 E-Mail: g.steinbach@lohi.de www.lohi.de Jörg Gabes, Pressereferent Werner-von-Siemens-Str. 5 93128 Regenstauf Tel.: 09402 503159 Mobil: 0170 5752945 E-Mail: j.gabes@lohi.de

Über das Unternehmen

Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 550.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG zeigen wir Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Aktuelle Pressemitteilungen von Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – informiert: Mit der Hochzeit ändert sich die Steuerklasse
Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – informiert: Mit der Hochzeit ändert sich die Steuerklasse

Der Wonnemonat Mai ist für viele Paare der Wunschtermin für eine Eheschließung, nicht zuletzt wohl, weil die Natur mit ihrer Blütenpracht den perfekten Rahmen für schöne Hochzeitsfotos und rauschende -feiern bietet. Mit ihrer Hochzeit untermauern die Ehepartner aber nicht nur ihre gegenseitige Liebe, sie übernehmen auch (finanzielle) Verantwortung füreinander. Zudem hat eine Eheschließung immer auch steuerliche Auswirkungen. Ihre Kosten lassen sich zwar nicht als Sonderausgaben absetzen, doch „mit dem neuen Familienstand verändert sich automa…
06.05.2014
Handwerkerrechnungen nicht bar begleichen
Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Handwerkerrechnungen nicht bar begleichen

Die Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. - informiert: München. Der Frühling ist da und weckt bei vielen die Lust auf frischen Wind in Haus und Garten. Der Vorgarten soll neu angelegt werden? Das Bad braucht neue Kacheln? Wohnräume benötigen einen Anstrich? „Ganz egal, ob kleine Verschönerung oder größere Maßnahme“, betont Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.): „Handwerkerkosten für Erhalt und Renovierung können in der Regel im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.“ Bis zu 6000 Euro pro Jahr berücksich…
04.04.2014
Bild: Neues Reisekostenrecht: Das können Sie geltend machenBild: Neues Reisekostenrecht: Das können Sie geltend machen
Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Neues Reisekostenrecht: Das können Sie geltend machen

München, 12.02.2014. In vielen Berufen ist heute Mobilität gefragt. Nicht nur Außendienstmitarbeiter oder Leiharbeiter sollten sich darum mit dem neuen Reisekostenrecht befassen: „Von den Neuregelungen betroffen sind alle Beschäftigten, die ihre Reisekosten in Form von Werbungskosten über ihre Steuererklärung geltend machen“, betont Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.). Die wichtigste Neuregelung: Der nicht näher definierte Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ wurde vom Gesetzgeber durch den Begriff der „erst…
13.02.2014
Bild: Neues Reisekostenrecht: Das können Sie geltend machenBild: Neues Reisekostenrecht: Das können Sie geltend machen
Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Neues Reisekostenrecht: Das können Sie geltend machen

München, 10.02.2014. In vielen Berufen ist heute Mobilität gefragt. Nicht nur Außendienstmitarbeiter oder Leiharbeiter sollten sich darum mit dem neuen Reisekostenrecht befassen: "Von den Neuregelungen betroffen sind alle Beschäftigten, die ihre Reisekosten in Form von Werbungskosten über ihre Steuererklärung geltend machen", betont Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.). Die wichtigste Neuregelung: Der nicht näher definierte Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wurde vom Gesetzgeber durch den Begriff der "erst…
10.02.2014
Bild: Das Betreuungsgeld ist daBild: Das Betreuungsgeld ist da
Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Das Betreuungsgeld ist da

Seit gestern haben Eltern in Deutschland Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von zwei und drei Jahren. Eltern, die für ihre ab dem 1.8.2012 geborenen Kinder keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, erhalten das lange kontrovers diskutierte Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich. Ab dem 1.8.2014 wird dieses auf monatlich 150 Euro aufgestockt. „Das Betreuungsgeld wird unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gezahlt, also auch dann, wenn Verwandte, ein Au-pair-Mädchen oder eine privat finanzierte Tagesmu…
05.08.2013
Bild: Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Spenden für Flutopfer vereinfacht von der Steuer absetzenBild: Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Spenden für Flutopfer vereinfacht von der Steuer absetzen
Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Spenden für Flutopfer vereinfacht von der Steuer absetzen

Viele Opfer der Flutkatastrophe stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. Trotz staatlicher Fördermittel, Versicherungen und Steuerentlastungen stehen die Betroffenen oft vor unüberwindbaren finanziellen Belastungen. Spenden helfen ihnen dabei, wieder eine Lebensgrundlage für sich und ihre Familien zu schaffen. „Die Regierung erleichtert es nun den Spendern, eine Zuwendung von der Steuer abzusetzen“, erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.). Die Bevölkerung in Deutschland zeigt sich solidarisch, indem viel für …
19.06.2013
Bild: Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Steuerentlastungen für HochwasseropferBild: Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Steuerentlastungen für Hochwasseropfer
Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Steuerentlastungen für Hochwasseropfer

Vielerorts kämpfen die Menschen noch gegen die Hochwasserfluten. Manche mussten bereits realisieren, dass sie durch die Zerstörung und den Verlust von Hab und Gut vor hohen finanziellen Schäden stehen. Die Bundesregierung stellt Soforthilfen in dreistelliger Millionenhöhe in Aussicht. Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.), rät Betroffenen aber auch, beim Beseitigen der Hochwasserschäden alle Steuervorteile zu nutzen, die für derartige Katastrophenfälle vorgesehen sind: „In vielen Fällen können die Kosten für Schade…
14.06.2013
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