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LOFINO GmbH

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Ansprechpartner: LOFINO GmbH Thomas Biermann Geschäftsführer Kapuzinerweg 37 14532 Kleinmachnow E-Mail: thomas.biermann@lofino.de oder im Web: www.lofino.de

Über das Unternehmen

Über LOFINO:

LOFINO digitalisiert Bonus- und Benefits-Programme für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei gelingt mühelos der Brückenschlag von der Gewährung von zweckgebundenen Sachbezügen im Rahmen der 44 €-Freigrenze und des § 37b EStG über Erholungsbeihilfen bis zu betrieblichem Gesundheitsmanagement sowie individuellen Mobilitätsbudgets - und das in einer Applikation. Das ist richtiges Employer Branding. Alles aus einer Hand. Intelligent. Innovativ. Individuell.

Aktuelle Pressemitteilungen von LOFINO GmbH
Jahressteuergesetz 2019: Sachbezüge 44 € - BAFIN erklärt LOFINO-Applikation als rechtskonform
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Jahressteuergesetz 2019: Sachbezüge 44 € - BAFIN erklärt LOFINO-Applikation als rechtskonform

Jahressteuergesetz 2019: Steuerbegünstigung von Sachbezüge bis 44 € nur noch als Ausnahme - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) erklärt die LOFINO-Applikation als rechtskonform Der Gesetzgeber hat durch das Jahressteuergesetz 2019 mit Wirkung ab diesem Jahr die Besteuerung von Sachbezügen grundsätzlich neu geregelt. Zukünftig liegen keine steuerbegünstigte Sachbezüge mehr bei zweckgebundenen Geldzuwendungen, nachträglichen Kostenerstattungen, Geldsurrogaten oder anderen Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten vor. …
06.01.2020
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