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Licuxa Sp.z.o.o.

Licuxa Sp.z.o.o.

Licuxa Sp.z o.o. Wojska Polskiego 124 69-100 Slubice Hr. Lilienthal Tel: 0162-2064266 www.fahrschulservice-polen-tschechien.de

Über das Unternehmen

Die Licuxa Sp.z o.o. ­wurde am 23.05.2006 mit Sitz in Slubice, Polen, gegründet.
Ihre Tätigkeitsfelder sind u.a. ­die Aus- und Weiterbildung im Bereich des Güterkraftverkehrs. In Zusammenarbeit mit deutschen, polnischen und tschechischen Fahrschulen bilden wir z.B. LKW-Fahrer im Hinblick auf das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz aus, die Weiterbildungsmodule sowie ADR-Lehrgänge werden ebenfalls angeboten.. Auch ist es möglich, bei uns eine Stapler- Kran- oder Baumaschinenqualifizierung zu erwerben. Durch unsere Partner und Vertragsfahrschulen ist natürlich ebenso ein „schlichter“ Führerschein jeder Klasse – egal ob in D - PL - oder CZ erwerbbar.
Unser Hauptgeschäftsfeld ist jedoch die Personalvermittlung von vorwiegend tschechischen und polnischen Arbeits- und Fachkräften im Auftrag deutscher oder „westeuropäischer“ Arbeitgeber. Entsprechend der uns jeweils vorgegebenen Anforderungsprofile suchen und finden wir diese Personen zielgenau und vermitteln sie unseren Kunden. Dabei ist es uns sehr wichtig, dass diese Arbeitnehmer nicht als Billigkräfte missbraucht werden. Angemessene Vergütung und Arbeitsbedingungen sollten unserer Meinung nach selbstverständlich sein. Gern helfen wir auch Ihnen weiter! Kontaktieren Sie uns.

Aktuelle Pressemitteilungen von Licuxa Sp.z.o.o.
Bild: Vernichtendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Führerschein ohne MPUBild: Vernichtendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Führerschein ohne MPU
Licuxa Sp.z.o.o.

Vernichtendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Führerschein ohne MPU

Es gibt seit dem 22. September d.J. ein in der Sache außergewöhnliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei einer gleichzeitig beachtenswert deutlich formulierten Begründung. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110922_2bvr094711.html Deshalb hierzu unser Kommentar: Es ist eigentlich nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, über Fahrerlaubnisrecht zu befinden und doch ist es jetzt in seltener Klarheit so geschehen, wenn auch die Rechtsfrage sich nicht primär darauf bezog, sondern es sich eigentlich um die A…
10.11.2011
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